Ibrahim A. wurde vom Landgericht Itzehoe in Deutschland wegen Mordes und versuchten Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.
Landgericht Itzehoe
Vor dem Landgericht Itzehoe wurde der Prozess gegen Ibrahim A. wegen der tödlichen Messerattacke in einem Regionalzug in Brokstedt verhandelt. - Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

Im Prozess um eine tödliche Messerattacke in Norddeutschland hat das Landgericht Itzehoe (D) den Angeklagten Ibrahim A. am Mittwoch wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 34-jährige Palästinenser im Januar 2023 in einem Regionalzug in Brokstedt (Schleswig-Holstein) zwei Menschen erstochen und vier schwer verletzt hat.

Zudem stellte die Grosse Strafkammer am Mittwoch die besondere Schwere der Schuld fest, was bedeutet, dass eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte aus Frust über einen erfolglosen Termin bei der Ausländerbehörde in Kiel gehandelt. Bei der Frage der Schuldfähigkeit folgte die Grosse Strafkammer dem Gutachten des Psychiaters Arno Deister.

Der Professor hatte psychotische Symptome und eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) bei dem Angeklagten diagnostiziert, aber keine Psychose. Ibrahim A. bestritt am Anfang der Verhandlung im Juli 2023 die Tat zunächst, gestand sie später aber ein. Den Erkenntnissen zufolge zog er am Nachmittag des 25. Januar 2023 in dem Zug bei Brokstedt ein Küchenmesser und stach damit auf Fahrgäste ein.

Politik beschäftigt

Eine 17-Jährige und ihr zwei Jahre älterer Freund starben, vier weitere Menschen wurden schwer verletzt. Die Tat beschäftigte auch die Politik, weil es Versäumnisse beim Austausch von Informationen zwischen Behörden gegeben hatte.

Bis wenige Tage vor dem Angriff hatte Ibrahim A. in Hamburg wegen einer anderen Tat in Untersuchungshaft gesessen. Der aus dem Gazastreifen nach Deutschland gekommene Mann hatte eine Duldung und war zu einem Termin bei der Ausländerbehörde nach Kiel gefahren. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft handelte er aus Frust.

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