Wie die Stadt Affoltern am Albis mitteilt, musste sie die Rechnung 2023 korrigieren, da sich die Neubewertung einer Liegenschaft als unzulässig erwies.
Stadtverwaltung Affoltern am Albis.
Stadtverwaltung Affoltern am Albis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Stadt Affoltern am Albis schloss das Rechnungsjahr 2023 mit einem Ertragsüberschuss 5'023'857,47 Franken ab.

Darin enthalten war eine negative Wertberichtigung in der Höhe von 1'646'207,60 Franken der neu erworbenen Liegenschaft an der Oberen Bahnhofstrasse 15.

Die Rechnungsprüfungskommission Affoltern am Albis (RPK) stellte im Rahmen ihrer finanzpolitischen Prüfung der Jahresrechnung 2023 fest, dass diese Wertberichtigung nicht hätte vorgenommen werden dürfen, weil die Liegenschaft zum Verkehrswert zu bilanzieren ist.

Stadtrat zog seinen Beschluss zurück

Die RPK hielt diesen wesentlichen finanzrechtlichen Fehler in ihrem Abschied fest und beantragte der Gemeindeversammlung, die Jahresrechnung zur Korrektur zurückzuweisen.

Auf Ersuchen des Stadtrates zeigte sich die RPK bereit, eine korrigierte Jahresrechnung nochmals zu prüfen.

Um der Gemeindeversammlung eine korrekte Jahresrechnung 2023 präsentieren zu können, zog der Stadtrat seinen Beschluss über die Genehmigung der ursprünglichen Jahresrechnung deshalb in Wiedererwägung und hob ihn auf.

Hintergrund des Fehlers

Gleichzeitig genehmigte er die korrigierte Jahresrechnung 2023, welche bei einem Gesamtaufwand von 97'088'232,16 Franken und einem Gesamtertrag von 103'758'297,23 Franken einen Ertragsüberschuss von neu 6'670'065,07 Franken ausweist.

Die Abteilung Finanzen nahm die Wertberichtigung der Liegenschaft Obere Bahnhofstrasse 15 irrtümlich vor, obschon es sich bei den Erwerbskosten um einen Marktpreis handelte.

Hintergrund des Fehlers war, dass die übrigen Liegenschaften des Finanzvermögens auf der steuerrechtlichen Liegenschaftenbewertung aus dem Jahr 2009 basieren und man der Meinung war, dass auch diese Liegenschaft auf die gleiche Basis gestellt werden soll.

Der Selbstfinanzierungsgrad erhöhte sich

Insbesondere auch deshalb, weil im Rechnungsjahr 2024 eine generelle Neubewertung der Liegenschaften des Finanzvermögens durchgeführt wird.

Durch den neuen Ertragsüberschuss von 6'670'065,07 Franken erhöht sich der Selbstfinanzierungsgrad von 79 auf 90 Prozent.

Die Selbstfinanzierung setzt sich zusammen aus dem Ertragsüberschuss zuzüglich Abschreibungen und Einlagen in Spezialfinanzierungen.

Anzustreben ist ein Selbstfinanzierungsgrad von 100 Prozent. Auf den Bruttoverschuldungsanteil hat diese Korrektur keinen Einfluss.

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