Wie die Gemeinde Hinwil informiert, soll im Rahmen des Projektes geprüft werden, ob und in welchen Bereichen die Abrechnungsmethode umgestellt werden soll.
Gemeindehaus Hinwil an der Dürntnerstrasse.
Gemeindehaus Hinwil an der Dürntnerstrasse. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat hat für das Projekt «Mehrwertsteuer, Umstellung von Pauschal auf effektive Steuersätze mit Rückforderung von Vorsteuern» einen Kredit in Höhe von 20'000 Franken genehmigt.

Durch einen Entscheid des Bundesgerichtes vom 22. November 2022 hat sich die Haltung der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Zusammenhang mit der Rückforderung von Vorsteuern bei Dienststellen, welche steuerbare Umsätze erzielen, grundlegend geändert.

Umstellungen der Abrechnungsmethode

Kantone, Gemeinde und Städte können grundsätzlich für die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft Mehrwertsteuerbeträge zurückfordern.

Im Rahmen des Projektes soll geprüft werden, ob und wenn ja, in welchen Bereichen die Abrechnungsmethode umgestellt werden soll.

Weiter soll überprüft werden, ob die Gemeinde Hinwil Rückforderungen geltend machen kann.

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