Wie die Gemeinde Schlossrued meldet, wird zum Schutz Minderjähriger bei Neuanstellungen von Lehrpersonen vor Vertragsabschluss ein Sonderprivatauszug verlangt.
Schloss Schlossrued.
Schloss Schlossrued. - Nau.ch / Simone Imhof
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Der Gemeinderat beschliesst, dass bei Neuanstellungen von Lehrpersonen vor Vertragsabschluss neu ein Sonderprivatauszug einzufordern ist.

Diese Regelung gilt auch bei Neuanstellungen in den Bereichen Schulleitung, Schulverwaltung und der Leitung der Hauswartung.

Das Verlangen eines Sonderprivatauszuges bei einer Neuanstellung erhöht den Schutz minderjähriger und besonders schutzwürdiger Personen vor sexuellen Übergriffen und weiteren Verbrechen und Vergehen, indem Arbeitgebende, Vereine oder andere Organisationen die Tätigkeiten mit regelmässigen Kontakten zu minderjährigen oder besonders schutzwürdigen Personen anbieten, sich über entsprechende richterliche Verbote informieren lassen können beziehungsweise sollen.

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