Wie die Gemeinde Arisdorf informiert, will ein Begehren einer Gruppe aus Hersberg den Zusammenschluss mit Arisdorf stoppen.
Die reformierte Kirche in Arisdorf.
Die reformierte Kirche in Arisdorf. - Nau.ch / Werner Rolli
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Ende September 2022 informierte das Projektlenkungsgremium über den um ein Jahr geänderten Terminplan für die Abklärungen zum Zusammenschluss Arisdorf – Hersberg.

Ausschlaggebend waren unter anderem kritische Stimmen bezüglich des ambitionierten Marschtempos.

Man brauche mehr Zeit für die Meinungsbildung. Damit das möglich werden soll, wurden bereits verschiedene Anlässe organisiert.

Begehren zur Ablehnung einer Fusion mit Arisdorf

Nun soll dieser Meinungs­bildungsprozess abrupt gestoppt werden.

So will es ein Begehren zur Ablehnung einer Fusion mit Arisdorf, welches von den in Hersberg wohnhaften Herren Hugo Gross, Willy Hofstetter und Dominik Rumpel eingereicht wurde.

Das am 18. November 2022 der Gemeindeverwaltung in Arisdorf übergebene Schreiben wurde auf Unterschriftsbögen von 87 Einwohner von Hersberg unterzeichnet.

Argumente des Schreibens

Gründe für den Abbruch seien die Unterschiede bei der Einwohnerzahl, den Steuerfüssen und dem Finanzvermögen. Eine Fusion bedeute auch den Tod der Eigenständigkeit der Gemeinde Hersberg.

Zudem sei auch das Sammeln von Unterschriften für ein Referendum in der zusammengeschlossenen Gemeinde viel schwieriger und der Zusammenschluss ein unwiderruflicher Schritt.

Identischer Auftrag an beiden Gemeinderäte

Den identischen Auftrag an die beiden Gemeinderäte erteilten am 4. Dezember 2019 die Ein­wohner­gemeindeversammlung von Hersberg und am 16. September 2020 die Einwohner­gemeinde­­ver­sammlung von Arisdorf wie folgt:

Der Gemeinderat wird beauftragt, mit der Gemeinde Arisdorf respektive Hersberg Verhandlungen über den Zusammenschluss der beiden Gemeinden aufzu­nehmen.

Es steht somit nicht in der Macht und Kompetenz der Gemeinderäte oder des eingesetzten Projektlenkungsgremiums, diese demokratisch initiierten Verhandlungen abzubrechen.

Vor- und Nachteile für beide Gemeinden

Die beiden Gemeinde­räte nehmen den erhaltenen Auftrag ernst und wollen – wie bereits Ende September 2022 kommuniziert – einen breiten Meinungsbildungsprozess, bei dem Vor- und Nachteile für beide Gemeinden aufgezeigt werden, fördern und auf keinen Fall Zufallsentscheide zulassen.

Das soll unab­hängig vom Ergebnis mit grosser Stimmbeteiligung geschehen.

Somit soll allen Einwohner von beiden Gemeinden die Möglich­keit erhalten bleiben, sich ein umfassendes Bild von Vor- und Nach­teilen eines Zusammenschlusses machen zu können.

Das Projektlenkungsgremium wird deshalb auftragsgetreu seine Arbeit weiterführen, die wesentlichen Ergebnisse anlässlich der geplanten Informationsveranstaltung vom 8. März 2023 umfassend präsentieren und an den Einwohnergemeindeversammlungen im September 2023 zur Abstimmung vorlegen.

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