Bei einem Sportunfall in einer Kletterhalle ist am Donnerstagnachmittag in Winterthur-Töss ein Mann schwer verletzt worden.
Der Hallenbetreiber hat nur die Pflicht, eine vernünftige Kletterwand samt Sicherungspunkten zur Verfügung zu stellen. Bei Unfällen haftet er in der Regel nicht. Foto: arifoto UG/zb/dpa
Winterthur ZH: 40-Jähriger stürzt von Kletterwand 15 Meter in die Tiefe. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein 40-jähriger Mann ist am Donnerstag in Winterthur-Töss von einer Kletterwand gestürzt.
  • Er wurde bei dem Unfall schwer verletzt.
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Kurz vor 13 Uhr befand sich ein 40-jähriger Mann an der Kletterwand. Aus zurzeit nicht geklärten Gründen fiel er aus rund 15 Metern auf den Boden.

Er zog sich beim Unfall schwere Verletzungen zu und wurde nach der Erstversorgung durch ein Ambulanzteam mit einem Rettungswagen in ein Spital gefahren.

Die genaue Unfallursache ist zurzeit nicht geklärt und wird durch die Kantonspolizei Zürich sowie durch die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland untersucht.

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