Das Europaparlament hat den Weg für ein europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte freigemacht. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Schweiz.
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Das Lieferkettengesetz soll Konzerne dazu verpflichten, weitreichendere Verantwortung für Produktionsbedingungen zu übernehmen. (Symbolbild) - keystone

Das Europaparlament hat das EU-Lieferkettengesetz zum Schutz von Menschenrechten gebilligt. Das umstrittene Vorhaben ist auf den letzten Metern abgeschwächt worden. Auch Schweizer Unternehmen sind von der neuen Regelung betroffen. Die Mitgliedstaaten müssen dem Gesetz noch offiziell zustimmen.

Das Parlament der Europäischen Union machte am Mittwoch den Weg frei für ein europäisches Lieferkettengesetz zum Schutz der Menschenrechte. Eine Mehrheit der Abgeordneten stimmte in Strassburg für das Vorhaben, wie das Parlament bekannt gab.

Ziel des Vorhabens ist unter anderem, dass Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Menschenrechtsverstössen in ihren Lieferketten profitieren.

Denn wenn beispielsweise grosse Modeunternehmen ihre Pullis und Hosen von Kindern in Asien nähen lassen, sollen die Opfer solcher Ausbeutung nach dem neuen Lieferkettengesetz künftig auch Schadenersatz verlangen können.

Anwendungsbereich deutlich verkleinert

Betroffen von den neuen EU-Regeln sind – vor allem wegen Bedenken unter den EU-Staaten – weniger Unternehmen als ursprünglich vorgesehen.

Das Lieferkettengesetz soll nicht mehr für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz gelten. Die Grenze wurde auf 1000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro angehoben. In den ersten Jahren sind beide Schwellen sogar noch höher.

Nicht-EU-Unternehmen, die einen Nettoumsatz von über 450 Millionen Euro in der EU erzielen, sind auch von der Richtlinie betroffen. Es werde Aufgabe der Kommission sein, eine Liste der Nicht-EU-Unternehmen zu veröffentlichen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, schrieb der Rat der Mitgliedstaaten im vergangenen Dezember.

Koalition für Konzernverantwortung signalisiert «grundsätzliche Zustimmung»

Die betroffenen Unternehmen müssten sich bei einer Überwachungsbehörde eines EU-Staates melden, in der Regel im EU-Staat, in welchem das Unternehmen am meisten Umsatz generiert, wie es im Gesetzestext heisst. Grundsätzlich begrüsst die Koalition für Konzernverantwortung das EU-Gesetz, wie die Schweizer Organisation der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage mitteilte.

Allerdings könnten ausländische Aufsichtsbehörden Schweizer Unternehmen für die Nichteinhaltung der Richtlinie nicht büssen lassen. «Und auch zivilrechtlich haften die Unternehmen dort, wo sie ihren Sitz haben», erklärt Dominique de Buman, Alt-Nationalrat (Mitte) und Vorstandsmitglied der Koalition für Konzernverantwortung.

Hoffnung auf einheitliche Regelungen

Damit auch Schweizer Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen geradestehen müssen, kündigte die Koalition für Konzernverantwortung im vergangenen November eine mögliche Initiative für einheitliche Regeln wie in der EU an. Sie will Druck auf den Bundesrat machen und sicherstellen, dass das Thema nicht auf die lange Bank geschoben wird.

Die EU-Staaten müssen dem Vorhaben ebenfalls noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Denn Mitte März hatte im Ausschuss der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten eine ausreichende Mehrheit der EU-Staaten ihre Zustimmung signalisiert.

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