Die französische Holcim-Tochter Lafarge ist im Pariser Prozess um die Aktivitäten im Bürgerkriegsland Syrien mit einem Rekurs teilweise gescheitert.
Lafarge
Lafarge muss sich in Frankreich wegen «Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit» verantworten. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/AP/THOMAS KIENZLE

Der französische Kassationsgerichtshof hat die Anklage gegen Lafarge wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit zugelassen.

Auch der Anklagepunkt wegen Finanzierung von Terroraktivitäten bleibt bestehen. Dagegen hob das oberste Gericht den Anklagepunkt wegen Gefährdung des Lebens seiner syrischen Angestellten auf. Dieses Urteil fällte der Kassationsgerichtshof am Dienstagnachmittag. Grund dafür sei, dass das französische Recht nicht anwendbar sei auf die Angestellten in Syrien.

Dem französischen Zementhersteller Lafarge wird bekanntlich vorgeworfen, in den Jahren 2013 und 2014 – und damit vor der Übernahme 2015 durch den Schweizer Konkurrenten Holcim – Schmiergeld an den sogenannten Islamischen Staat (IS) bezahlt zu haben, um die Produktion in der Zementfabrik in Syrien aufrechterhalten zu können.

Verfahren ist eine Art Vorprozess

Die Anwälte der Zivilparteien hatten bei einer Anhörung im September argumentiert, dass das französische Recht anwendbar sei. Sie betonten, dass die französischen Angestellten schon 2012 in ihre Heimat zurückgeholt worden seien, während die syrischen Angestellten den Betrieb aufrechterhalten hätten.

Das Verfahren ist eine Art Vorprozess, bei dem die Anklagepunkte ermittelt werden. Erst danach kann der Hauptprozess beginnen.

Im Herbst 2022 hatte Lafarge ausserdem einem Vergleich über 778 Millionen US-Dollar mit dem US-Justizministerium (DoJ) zugestimmt. Dabei ging es ebenfalls um den Vorwurf der materiellen Unterstützung von als terroristisch eingestuften Organisationen.

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