Ein Schweizer Staatsverweigerer wurde wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt.
Ein 48-jähriger Schweizer war der Ansicht, dass staatliche Auflagen für ihn nicht gelten. Vor dem Bezirksgericht Bülach gab sich der frühere Staatsverweigerer aber geläutert. Heute wisse er, dass das nicht stimme. (Archivbild)
Vor dem Bezirksgericht Bülach gab sich der frühere Staatsverweigerer geläutert. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/WALTER BIERI
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Das Bezirksgericht Bülach hat am Dienstagnachmittag einen 48-jährigen Schweizer wegen Hinderung einer Amtshandlung verurteilt. Er hatte vor einem Jahr bei einer Polizeikontrolle seinen Ausweis nicht zeigen wollen, weil er damals Staatsverweigerer war. Das Gericht verurteilte den Sachbearbeiter zu einer bedingten Geldstrafe von fünf Tagessätzen zu 85 Franken. Der 48-Jährige hatte bei heftigem Wind ein Feuer im Wald angezündet, weshalb die Polizei ausrückte und ihn kontrollieren wollte.

Der Beschuldigte weigerte sich jedoch, seinen Ausweis zu zeigen. Damals habe er die Haltung vertreten, dass er keine Person sei, sondern «ein Lebewesen». Als solches habe er sich nicht an staatliche Vorgaben zu halten, so seine damalige Einstellung.

Von dieser Ideologie, die typisch ist für Staatsverweigerer, distanzierte er sich vor Gericht jedoch. Sein Anwalt habe ihm erklärt, dass das falsch gewesen sei, sagte er. Heute wisse er, dass die Polizei dazu berechtigt sei, seinen Ausweis zu kontrollieren.

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