Werden Singles bei der Radio- und Fernsehgebühr diskriminiert? Das Bundesgericht sagt Nein. Jetzt geht der Fall nach Strassburg.
europäischer gerichtshof für menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg wird sich dazu äussern, ob die von der Serafe AG pro Haushalt erhobene Radio- und TV-Abgabe Singles diskriminiert. (Archivbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bundesgerichts-Urteil zur Serafe-Abgabe geht vor den Europäischen Gerichtshof.
  • Der Beschwerdeführer fühlt sich als Single in unzulässiger Weise diskriminiert.
  • Das Bundesgericht hatte keine Diskriminierung von Singles festgestellt.
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Die von der Serafe AG pro Haushalt erhobene Radio- und TV-Abgabe stelle keine Diskriminierung von Singles dar, so das Bundesgericht. Der Beschwerdeführer zieht das Urteil nun an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg weiter.

Beschwerdeführer Alex Bauert bestätigte am Sonntag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen entsprechenden Bericht der «Sonntagszeitung» und des «Nebelspalters».

Er ziehe das Urteil weiter, weil er als Single bei der Radio- und Fernsehgebühr in unzulässiger Weise diskriminiert werde. Er wolle nicht gleich viel zahlen, wie Paare, Familien oder Wohngemeinschaften.

Bauert ist der Meinung, dass seine Chancen in Strassburg nicht schlecht stehen. Das Bundesgericht habe nämlich die Diskriminierung nicht verneint. Es habe aber entschieden, dass es sachlich begründet sei, die Abgabe einfachheitshalber pro Haushalt einzuziehen.

Die Serafe-Gebühr von 365 Franken (resp. 335 Franken seit 1.1. 2021) muss pro Haushalt entrichtet werden, unabhängig von der Anzahl Personen, die dort leben.

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