Staatsanwalt Stéphane Grodecki fordert zehn Monate Gefängnis für Dominique Giroud. Der Weinhändler steht wegen Datendiebstahls vor Gericht.
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Der Walliser Weinhändler Dominique Giroud musste sich wegen Steuerdelikte schon mehrmals vor Gericht verantworten. (Archiv) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Dominique Giroud muss sich wegen versuchtem Hacking vor Gericht verantworten.
  • Der Genfer Staatsanwalt fordert nun eine zehnmonatige Gefängnisstrafe für den Weinhändler.
  • Davon sollen sechs Monate unbedingt sein.

10 Monate Gefängnis für Dominique Giroud, davon sechs Monate unbedingt - das hat Staatsanwalt Stéphane Grodecki am Mittwoch gefordert. Der Walliser Weinhändler Giroud und drei Mitangeklagte müssen sich vor dem Genfer Polizeigericht wegen Datendiebstahls verantworten.

Mit dem Versuch, sich in die Computer zweier Journalisten zu hacken, habe Giroud «eine der Säulen der Demokratie» angegriffen, sagte Grodecki.

Der Staatsanwalt betonte, dass Giroud in seinem persönlichen Interesse gehandelt und sich dafür entschieden habe, «den Cowboy zu spielen», um herauszufinden, wer die beiden Journalisten von «Le Temps» und vom Westschweizer Fernsehen RTS informiert habe, die seine Probleme mit den Steuerbehörden untersuchten.

Zusammenarbeit von Giroud war «katastrophal»

Grodecki erinnerte daran, dass Dominique Giroud bereits mehrfach verurteilt wurde. Unterdessen hätten sich bedingte Geldstrafen von insgesamt 600 Tagen angesammelt.

Girouds Zusammenarbeit im vorliegenden Verfahren sei «katastrophal» gewesen. Sein Bewusstsein sei gleich null. Der Mann sei «unempfänglich für Selbstkritik», betonte er.

Die anderen drei Angeklagten in dem Fall müssen in den Augen der Staatsanwaltschaft ebenfalls für ihre jeweilige Rolle bei dem versuchten Hacking verurteilt werden. Gegen den ehemaligen Agenten des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) und den Privatdetektiv wurden bedingte Geldstrafen beantragt.

Giroud bereits für Steuerdelikte verurteilt

Für Steuerdelikte war Giroud im Oktober vom Walliser Kantonsgericht in zweiter Instanz wegen Abgabebetrug zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 300 Franken verurteilt worden und wegen Steuerbetrugs zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 300 Franken. Die erste Instanz hatte eine bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten ausgesprochen.

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