Eine Frau (39) sorgt über Jahre bei Nachbarn, Behörden und Psychiatern für Kopfschmerzen. Jetzt wurde sie verurteilt – und muss in Behandlung.
hinwil gericht
Das Bezirksgerichtsgebäude in Hinwil ZH. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor dem Hinwiler Bezirksgericht stand eine 39-jährige IV-Rentnerin.
  • Der Frau wurden 35 Delikte zur Last gelegt. Darunter Nötigung und Sachbeschädigung.
  • Die Angeklagte zeigte sich geständig und muss nun in Therapie.
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Eine 39-jährige IV-Rentnerin stand Mitte April vor dem Hinwiler Bezirksgericht.

Der Grund: Seit Jahren malträtiert die Frau ihre Nachbarn, Psychiater und die Behörden. Mit insgesamt 35 Anklagepunkten sah sich die Beschuldigte aus dem Zürcher Oberland konfrontiert. Darüber berichtet «20 Minuten».

Rohe Eier, Zahnpasta, Mayonnaise und zahlreiche Anrufe

Während knapp sechs Monaten im vergangenen Jahr soll es unter anderem zu Sachbeschädigung und Nötigung gekommen sein. So habe sie etwa Damenbinden mit Ketchup beschmiert und an Haustüre sowie Briefkästen geklebt. Bei anderen Schmierereien seien auch Zahnpasta, Mayonnaise und rohe Eier zum Einsatz gekommen.

Aus Spass hat die Frau auch gemäss Anklage einen falschen Feueralarm ausgelöst. Das vielleicht Eigenartigste tat sie jedoch bei einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik: 172 Mal innerhalb von nur vier Tagen wählte sie die Notrufnummer 117.

Waren Sie schon mal in psychologischer Behandlung?

«Ich komme mit meinem Leben nicht zurecht», gestand die Angeklagte vor Gericht. Sie erkannte selbst, dass sie dringend einen entsprechenden Platz in einem Pflegeheim benötigt.

Wie es in einem Gutachten heisst, wurden bei der Frau eine «leichte Intelligenzminderung» sowie eine «emotional instabile Persönlichkeitsstörung» festgestellt. Eine Heilung – unmöglich.

Verteidiger: «Sie braucht Hilfe»

Die Staatsanwältin forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten, die zugunsten einer stationären Therapie aufgeschoben werden soll. Es brauche dringend ein gerichtliches Urteil, um die 39-Jährige gegebenenfalls auch gegen ihren Willen zu behandeln, so die Staatsanwältin.

Der Verteidiger ist da ähnlicher Meinung: «Meine Mandantin handelt nicht aus schlechtem Willen, sondern sie hat massive Probleme. Sie braucht Hilfe.»

Das schlussendliche Urteil folgt dieser Einschätzung. Die IV-Rentnerin wurde gemäss «20 Minuten» zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, aufgeschoben zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme.

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