Der Ständerat lehnt ab: Die Schweiz erhält keinen zweiten Nationalfeiertag am 12. September.
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Das Original der ersten Bundesverfassung. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/PETER KLAUNZER
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der 12. September wird nicht der zweite Nationalfeiertag der Schweiz.
  • Am Mittwoch lehnte der Ständerat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat ab.

Die Schweiz erhält keinen zweiten Nationalfeiertag am 12. September. Der Ständerat hat am Mittwoch eine Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Der Vorstoss wollte, dass der Jahrestag des Inkrafttretens der ersten Bundesverfassung von 1848 arbeitsfrei wird.

Der Ständerat verwarf die Motion des Berner Mitte-Nationalrats Heinz Siegenthaler oppositionslos. Der Nationalrat hatte sie im Mai mit 94 zu 82 Stimmen bei sechs Enthaltungen gutgeheissen. Nun ist der Vorstoss vom Tisch.

Das Datum werde heute kaum beachtet, hatte Siegenthaler seine Forderung begründet. Doch seien am 12. September 1848 der demokratische Rechtsstaat, Gewaltenteilung und Föderalismus aus der Taufe gehoben worden. Auch im internationalen Kontext betrachtet handle es sich um ein aussergewöhnliches Ereignis.

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats empfahl die Motion fast einstimmig – mit 10 zu 1 Stimmen – zur Ablehnung. Wie der Bundesrat fürchtete sie erhebliche volkswirtschaftliche Kosten.

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