In Zürich und Schaffhausen ist ein Sugardaddy-Ring aufgedeckt worden. Ein Freier wurde wegen Sex mit einer Minderjährigen gegen Bezahlung verurteilt.
Sugardaddy-Ring
Ein Sugardaddy-Ring verkaufte eine 14-Jährige an Freier. (Symbolbild) - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Sugardaddy-Ring hat eine 14-Jährige an einen Freier vermittelt.
  • Dass dieser eine Vorliebe für «harten Sex» hatte, wurde dem Mädchen nicht gesagt.
  • Der 32-jährige Freier wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilt.
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In den Kantonen Zürich und Schaffhausen laufen mehrere Strafverfahren zu einem Sugardaddy-Ring um Carlos C.* Zusammen mit Bekannten soll der 28-Jährige mindestens sechs Mädchen im Alter von 14 bis 17 Jahren ausgebeutet haben.

Eine davon ist die 14-jährige Olivia N.*, die mehrmals an Freier verkauft wurde, wie der «Tagesanzeiger» berichtet.

Am 17. April 2021 wurde sie von ihrem Zuhälter nach Affoltern am Albis ZH geschickt. Dort sollte sie den 32-jährigen Peter A.* treffen, von dem sie lediglich ein Foto hatte.

Zuhälter informierte Jugendliche nicht über gewalttätige Vorlieben

Der Freier hatte das Treffen über eine einschlägige Sugardating-App arrangiert. Er war zu dem Zeitpunkt im Glauben, Olivia N. sei 18 Jahre alt. Im Chat erklärte er, er stehe auf «harten Sex, am liebsten mit tabulosen Frauen» – sie stimmte zu.

Aber: Der 32-Jährige chattete gar nicht mit dem Mädchen, sondern mit Carlos C. Und dieser klärte Olivia N. vor ihrer Ankunft in Affoltern am Albis nicht über die gewalttätigen Fantasien des Freiers auf.

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Über eine einschlägige Sugardating-App machte Peter A. ein Treffen mit Olivia N. ab. - dpa-infocom GmbH

Am Bahnhof angekommen, entdeckte die 14-Jährige Peter A. dank des Fotos – einen Namen hatte sie nicht. Als Erstes hob der Freier am Bancomaten 1000 Franken ab.

Mit dem Zuhälter hatte er den Preis von 800 Franken für «die ganze Nacht mit allem» vereinbart. Olivia N. soll den Moment genutzt haben, um ihm zu erzählen, dass sie erst 14 Jahre alt sei. Der Freier bestreitet das vor Gericht.

Anwältin: «Beschuldigter setzte sich über alle Bedenken hinweg»

Danach gingen die beiden zum Hintereingang eines Gebäudes, Peter A. hatte den Code zum gebuchten «Seitensprungzimmer». Später sagte die 14-Jährige zur Polizei: «Es sah aus wie ein Puff-Zimmer, es gab ein schwarzes Gestell mit Dildos, Peitschen und Fesseln. Von der Decke hingen auch Fesseln.»

Inzwischen gibt es das Zimmer, dessen Existenz der Vermieter vor dem Bezirksgericht bestätigte, nicht mehr.

Am Bahnhof sei Peter A. zwar aufgrund des Alters des Mädchens noch verunsichert gewesen, wie die Zeitung schreibt. Aber im «Seitensprungzimmer» waren die Zweifel offenbar schnell vergessen.

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Die Schläge von Peter A. seien auf einer zehnstufigen Skala eine 8 gewesen, sagt die 14-Jährige. - Fabian Sommer/dpa

«Der Beschuldigte setzte sich über alle Bedenken hinweg, nur um seine eigenen sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen», so die Staatsanwältin. Er habe dem Mädchen mit der flachen Hand ins Gesicht, auf den Po, die Beine und die Brüste geschlagen.

Die 14-Jährige bewertet die Schläge auf einer Skala von 1 bis 10 mit einer 8. «Jedes Mal, wenn ich die Hand vors Gesicht hielt, sagte er, ich solle sie wegnehmen. Sonst täte es noch mehr weh und er würde mich fesseln», sagte sie gegenüber der Polizei. Ausserdem habe der 32-Jährige die Jugendliche so fest gewürgt, dass sie mehrmals keine Luft bekommen habe.

Peter A. hörte erst auf, als sie «heftig weinte»

Auf die Proteste des Mädchens ging er nicht ein. Er gibt an, gedacht zu haben, es sei «Teil des Spiels» – wegen des Chat-Austauschs mit dem Zuhälter.

Die Anwältin der Jugendlichen sagt: «Er hat erst von ihr abgelassen, als sie heftig geweint hat.» Das sei nach 50 Minuten gewesen. Der Freier habe ihr die 800 Franken gegeben – dann habe sie gehen können. Die Hälfte des Geldes musste sie an den Zuhälter abdrücken.

Die 14-Jährige erlitt eine posttraumatische Belastungsstörung. Bis heute sei sie in Therapie, so ihre Anwältin. Diese erklärt: «Der Fall zeigt exemplarisch, dass Jugendliche in diesem Alter nicht abschätzen können, was sie erwartet. Selbst wenn sie sich freiwillig in solche Situationen begeben.»

Freier darf nie mehr mit Minderjährigen arbeiten

Peter A. sagt vor Gericht zwar, dass er sich mit rund 15 Frauen im «Seitensprungsprungzimmer» oder in Hotels getroffen habe. Er habe aber nie nach deren Alter gefragt: Er beteuert, nie mit einer Minderjährigen Sex gehabt zu haben.

Mit den 1000 in Affoltern am Albis abgehobenen Franken will er in einem nahegelegenen Baumarkt eingekauft haben. Die Richter nahmen ihm die Geschichte nicht ab.

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Das Bezirksgericht in Affoltern am Albis ZH. - keystone

Das Bezirksgericht verurteilte ihn wegen Sex mit einer Minderjährigen gegen Entgelt. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 16 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Ausserdem muss er Olivia N. eine Genugtuung von 3000 Franken zahlen und darf nicht mehr mit Minderjährigen zusammenarbeiten. Seine Verteidigerin hat Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Der Zuhälter Carlos C. selbst sass einige Monate lang in Untersuchungshaft. Inzwischen ist er wieder frei, muss sich aber in weiteren Prozessen verantworten.

*Name geändert

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