Ende 2023 machte ein Aargauer Telefonterror: Fast nächtlich rief er eine Frau mit unterdrückter Nummer an. Jetzt ist er verurteilt worden.
Telefonterror
Der Aargauer griff 64 Mal zum Telefon – immer mit unterdrückter Nummer. (Symbolbild) - unsplash

Das Wichtigste in Kürze

  • In Zofingen AG hat ein 22-Jähriger eine Frau mit nächtlichen Anrufen belästigt.
  • Nachdem er 64 Mal zum Telefon gegriffen hatte, wandte sie sich an die Polizei.
  • Nun wurde der Mann zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
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Ein Mann aus dem Bezirk Zofingen im Kanton Aargau hat eine Frau mit Dutzenden Anrufen belästigt. Der 22-Jährige rief meistens nachts an – immer mit unterdrückter Nummer. Wenn sie abnahm, atmete er aber nur ins Telefon, ohne ein Wort zu sagen.

Die unheimlichen Anrufe fanden zwischen November und Dezember 2023 statt, wie «ArgoviaToday» unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft berichtet.

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Eine Frau im Bezirk Zofingen AG wurde zwischen November und Dezember 2023 mit wiederholten Anrufen belästigt. (Symbolbild)
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Wenn sie abnahm, atmete der Anrufer aber nur ins Telefon.
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Schliesslich alarmierte sie wegen des oft nächtlichen Telefonterrors die Kantonspolizei.

Mehr als 64 Mal griff der Mann zum Telefon – manchmal sogar über ein Dutzend Mal am Tag. Das Verhalten war für die betroffene Frau aber nicht nur störend, sondern auch beängstigend. Sie wandte sich schliesslich wegen des Telefonterrors an die Kantonspolizei.

«Telefonterrorist» muss mindestens 1350 Franken zahlen

Dank ihrer Meldung konnte die Polizei den «Telefonterroristen» schnell identifizieren. Die Aargauer Staatsanwaltschaft hat ihn nun wegen «Missbrauch einer Fernmeldeanlage zur Beunruhigung oder Belästigung» verurteilt.

Nimmst du dein Telefon ab, wenn eine unbekannte Nummer anruft?

Die Strafe für seine Taten: eine bedingte Geldstrafe von 3850 Franken, aufgeschoben während einer Probezeit von zwei Jahren. Zusätzlich muss er eine Busse in Höhe von 550 Franken und Gebühren von 800 Franken zahlen. Und nicht zu vergessen, die Wiedergutmachung an das Opfer – ihr muss der Mann 65 Franken bezahlen.

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