Nach dem Mordanschlag auf einen jüdischen Mitbürger verlangt die Zürcher SVP von der Kantonsregierung Aufklärung.
Kantonsrat Zürich
Zürcher Kantonsparlament: Zürcher SVP verlangt nach der Juden-Attacke von der Kantonsregierung Antworten «zum Täter und seinem Schweizerpass». (Archivbild) - keystone

Die Zürcher SVP verlangt nach «dem brutalen Mordanschlag auf einen jüdisch-orthodoxen Mitbürger» von der Kantonsregierung Antworten «zum Täter und seinem Schweizerpass». Sicherheitsdirektor Mario Fehr hatte schon zuvor vom Bund die Ausbürgerung des verhafteten 15-Jährigen gefordert.

Der Angriff habe weitherum für Entsetzen gesorgt und werde zu Recht von allen Seiten verurteilt, halten drei SVP-Kantonsräte in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Anfrage fest. Es handle sich um einen vorläufigen Tiefpunkt einer Entwicklung, die sich seit längerem abzeichne, schreiben sie unter dem Titel «importierte Gewalt».

Vom Regierungsrat wollen sie nun wissen, wo und wann der verhaftete Jugendliche eingebürgert wurde und ob dabei dessen Integration geprüft worden sei. Zudem erkundigen sie sich, ob die Regierung «Optimierungspotenzial beim Bürgerrechtsverfahren sieht, damit keine gewaltbereiten oder extremistischen Personen eingebürgert werden». Gemäss bisherigen Angaben soll der verhaftete Täter, der 15 Jahre alt ist, vor 13 Jahren das Schweizer Bürgerrecht erhalten haben.

Entzug des Schweizer Bürgerrechts

In ihrer Anfrage wollen die drei Kantonsratsmitglieder zudem in Erfahrung bringen, wie dem Täter das Schweizer Bürgerrecht wieder entzogen werden könnte und wie allfällig bestehende Hürden abgebaut werden könnten. Einen Entzug des Bürgerrechts sowie ein schärferes Jugendstrafrecht hatte in dieser Woche bereits Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) gefordert, der von einem «Terrorakt» sprach.

Das Schweizer Bürgerrecht kann nur einem Doppelbürger entzogen werden, wie das Staatssekretariat für Migration auf seiner Website festhält. Dessen Verhalten muss dabei den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz «erheblich nachteilig» sein. Ein Entzug ist nur in gravierenden Fällen – etwa bei einem verurteilten Kriegsverbrecher oder einem Terroristen – denkbar.

Am Samstagabend wurde ein 50-jähriger Mann jüdisch-orthodoxen Glaubens im Zürcher Stadtkreis 2 von einem 15-jährigen Schweizer mit tunesischem Hintergrund mit einem Messer niedergestochen. Das Opfer befindet sich mittlerweile ausser Lebensgefahr.

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