Die Zinssätze für ausstehende Covid-19-Kredite bleiben unverändert. Für Kredite bis 500’000 Franken sind damit weiterhin 1,5 Prozent fällig.
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Covid-19-Gelder. (Symbolbild) - Keystone

Die Zinssätze für ausstehende Covid-19-Kredite werden nicht erhöht. Für Kredite bis 500’000 Franken sind damit weiterhin 1,5 Prozent fällig. Und für Kredite in Höhe von über 500'000 Franken bleibt der Zinssatz bei 2 Prozent.

Das Gesetz über die Covid-19-Kredite sieht vor, dass die Landesregierung die Zinssätze jeweils per 31. März an die Marktentwicklung anpasst. Er berücksichtigt dabei unter anderem den Leitzins der Nationalbank. Dieser liegt nach einem überraschenden Entscheid von vergangener Woche nun bei 1,50 Prozent.

Die nun weiter geltenden Zinssätze beschloss der Bundesrat vor einem Jahr. Damals erhöhte er den Satz für Kredite von unter einer halben Million Franken von 0 auf 1,5 Prozent und jenen für Kredite von mehr als 500'000 Franken von 0,5 auf 2 Prozent.

Verzinsung als Anreiz

In den beiden Jahren davor hatte es keine Erhöhung gegeben. Die Verzinsung sei Anreiz, Kredite nicht länger als nötig zu beanspruchen, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Das entspreche dem «ursprünglichen Zweck des während der Pandemie eingerichteten Kreditprogramms» und dem Interesse der Steuerzahlenden an möglichst geringen Kreditausfällen.

Die Kredite sollten Firmen helfen, durch die Pandemie bedingte Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Sie laufen im Normalfall über acht Jahre; in Härtefällen ist eine Verlängerung möglich.

Nach Angaben des Bundes im Internet wurden im Zusammenhang mit Covid-19 knapp 138'000 Kredite mit einem Volumen von rund 17 Milliarden Franken gewährt. Davon sind bisher rund 47'000 vollständig zurückbezahlt worden. Das entspreche einem Volumen von gegen 8,4 Milliarden Franken.

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