Wie die Gemeinde Oppligen berichtet, beantragt der Gemeinderat der Versammlung die Genehmigung des Verpflichtungskredits für den Umbau der Wohnung zu Schulraum.
Das Schulhaus Oppligen.
Das Schulhaus Oppligen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Räumlichkeiten, welche der Schule aktuell zur Verfügung stehen, decken die Mindestanforderungen der Erziehungsdirektion nicht ab.

Die Unterrichtsräume (Klassenzimmer) im Schulhaus Oppligen sind von der Grösse her knapp unter den Minimalanforderungen der kantonalen Erziehungsdirektion.

Der bestehende Gruppenraum ist zu klein und kann nicht als Logopädie- oder Heilpädagogikraum genutzt werden.

Den Lehrpersonen steht grundsätzlich ein Arbeitsplatz zur Verfügung.

Klassenzimmer sind nicht immer auch als Arbeitsplätze geeignet

Laut der Definition der kantonale Erziehungsdirektion betreffend Arbeitsplätze von Lehrpersonen können die Klassenräume als Option für die Arbeitsplätze von Lehrkräften einbezogen werden.

Sie sind aber nicht immer geeignet, insbesondere nicht für den Austausch unter den Lehrkräften.

Zudem sind sie nicht immer frei, denn eine Klasse wird meist von mehreren Lehrkräften unterrichtet.

Das heutige Lehrerzimmer ist nicht gross genug

Deshalb braucht es zusätzliche Möglichkeiten für das Arbeiten und Zusammenarbeiten, insbesondere unter Lehrkräften oder für Gespräche mit Eltern.

Das heutige Lehrerzimmer ist nicht gross genug, um den Lehrpersonen einen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen zu können.

Zudem ist es deutlich in die Jahre gekommen und sollte dringend saniert werden.

Die Klassenlehrpersonen arbeiten meistens in ihren Klassenzimmern, was jedoch nicht immer möglich ist.

Umgestaltung schafft Unterrichtsräume für Logopädie und Heilpädagogik

Den Lehrpersonen im Teilpensum stehen aktuell keine Arbeitsplätze zur Verfügung.

Mit der Umgestaltung des Obergeschosses können im Bereich des heutigen Lehrerzimmers die beiden fehlenden Unterrichtsräume für Logopädie und Heilpädagogik realisiert werden.

Der neue Heilpädagogikraum ist so konzipiert, dass er zusätzlich auch als Gruppenraum genutzt werden kann.

Im Bereich der heutigen Fünfzimmerwohnung wird der neue Arbeitsbereich für die Lehrpersonen geschaffen.

Gemeinderat beantragt Verpflichtungskredit von 150'000 Franken

Dieser umfasst das Lehrerzimmer und diverse abgetrennte Arbeitsplätze für die Klassenlehrpersonen und die Teilpensenlehrpersonen sowie einen gemeinsamen Gruppen-/Besprechungsbereich für die Lehrkräfte.

Der Kreditbetrag für den Umbau der Wohnung zu Schulraum kann auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

Die Expertise ist von der Rykart Architekten AG, Bern, in Zusammenarbeit mit der NSK-Schule 2025+, erarbeitet worden.

Der Gemeinderat hat den Kredit an seiner Sitzung vom 25. April 2023 beraten und gutgeheissen. Er beantragt der Versammlung die Genehmigung des Verpflichtungskredits in der Höhe von 150'000 Franken für den Umbau der Wohnung zu Schulraum.

Kreditgegenstand ist das erste Obergeschosses samt Innensanierung

Der beantragte Kredit betrifft nur die Umgestaltung des ersten Obergeschosses und dessen Innensanierung.

Sanierungsmassnahmen der Gebäudehülle sind nicht Bestandteil dieses Kredits.

Betreffend Allgemeinzustand der Liegenschaft Dorfplatz drei (Schulhaus) wird in den nächsten Wochen eine Gesamtanalyse von der Rykard Architekten AG erstellt.

Es muss damit gerechnet werden, dass ein weiterer Kreditantrag zur Gesamtsanierung der Liegenschaft Dorfplatz drei erforderlich ist.

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