Das seit zehn Jahren laufende Verfahren zur Restwassersanierung beim Wasserkraftwerk Rheinau ZH wird nicht weitergeführt.
Das Rheinufer bei Rheinau.
Das Rheinufer bei Rheinau. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die deutschen Behörden haben sich laut dem Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) dagegen entschieden.

Das Wasserkraftwerk befindet sich auf der Grenze zwischen der Schweiz und dem deutschen Bundesland Baden-Württemberg. Gestützt auf das internationale Recht könne eine Restwassersanierung bei einem Grenzwasserkraftwerk nur im Einverständnis mit dem jeweils anderen Land angeordnet werden, hiess es am Freitag vom Uvek.

Die zuständigen deutschen Behörden waren jedoch mit der Umsetzung des geplanten Restwassersanierungsverfahrens nicht einverstanden. Aufgrund rechtlicher Bedenken und in Anbetracht der kurzen verbleibenden Restlaufzeit der Konzession des Wasserkraftwerks habe sich die deutsche Zulassungsbehörde dafür ausgesprochen, die Restwassersanierung erst im Rahmen des anstehenden Konzessionserneuerungsverfahren umzusetzen, so das Uvek.

Das Uvek folgt diesem Entscheid und schreibt deshalb das seit 2003 laufende Restwassersanierungsverfahren ab. Die derzeitige Konzession läuft im Jahr 2036 aus. Die Elektrizitätswerk Rheinau AG hat beim Uvek ein Gesuch für die Konzessionserneuerung eingereicht.

Die Restwassermenge beim Grenzkraftwerk in der Rheinschlinge genügt heute mit rund fünf Kubikmetern pro Sekunde den gesetzlichen Anforderungen nicht mehr, schrieb das Uvek. Diese sei so gering, dass das gestaute Wasser keinen Flusslauf mehr bildet, sondern den Rhein in zwei Gewässer teilt.

Durch die verminderte Wasserführung sei die Restwasserstrecke bei Rheinau besonders stark von ökologischen Problemen betroffen. Diese sollten im Rahmen der laufenden Konzession mit dem im Jahr 2003 eingeleiteten Verfahren zur Restwassersanierung angegangen werden.

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