Ein Basler biss sich beim Frühstück an einem Müesli eine Zahnkrone aus. Da er den Traubenkern verschluckte, muss er nun die Zahnarztrechnung selbst bezahlen.
Traubenkern
Im November letztes Jahr ist einem Basler Mann eine Zahnkrone abgebrochen. Der Verursacher war ein Traubenkern. (Symbolbild) - pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Mann aus Basel hat sich beim Essen eines Müeslis eine Zahnkrone ausgebissen.
  • Als er die Zahnarztrechnung einschickte, wollte die Versicherung diese nicht übernehmen.
  • Begründet wurde dies damit, dass der Mann das Beweisstück verschluckt hatte.
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Der Vorfall ereignete sich im November letzten Jahres. Nachdem wegen eines Traubenkernes ein Stück seiner Zahnkrone abgebrochen war, liess der Basler diese reparieren. Anschliessend reichte er die Rechnung bei seiner Unfallversicherung ein. Diese übernahm die Zahlung jedoch nicht, wie die «bz Basel» berichtet.

Beweis verschluckt

Eine Entscheidung, die das Basler Sozialversicherungsgericht nun bestätigte. Das Gericht argumentierte damit, dass ohne den verschluckten Traubenkern der «ungewöhnliche äussere Faktor» fehlte und somit kein Unfall vorlag.

Der Mann hatte in seinem Unfallbericht die Kerne der Trauben als «klein und sehr hart» beschrieben. Er legte sogar einen ähnlichen Kern als Beweis bei und gab seine Frau als Zeugin an.

Haben Sie sich beim Essen schon einmal einen Zahnschaden zugefügt?

Doch das reichte nicht aus. Das Sozialversicherungsgericht berief sich auf Entscheidungen des Bundesgerichts in ähnlichen Fällen, so die «bz Basel». Es wurde festgestellt, dass blosse Vermutungen nicht ausreichen würden, um von einem ungewöhnlichen externen Faktor auszugehen.

Als Musterfall wurde ein Urteil von 2008 aus dem Kanton Zürich herangezogen. In diesem Fall hatte sich eine Person beim Essen eines Butterzopfs mit Aprikosenkonfitüre einen Zahnschaden zugefügt. Der «Beweis» wurde ebenfalls verschluckt.

Keine Gerichtskosten

Der Basler-Versicherte erhob Einsprache gegen den Entscheid der Versicherung. Laut ihm habe er alle Vorsichtsmassnahmen getroffen und vor dem Verzehr die Trauben verkleinert und entsteint. Scheinbar hat er aber eine Traube übersehen.

Trotz seiner Argumente muss der Mann nun die Zahnarzt-Rechnung von 900 Franken selbst begleichen. Durch das Verfahren entstehen für ihn aber keine weiteren Kosten.

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