Wie die Gemeinde Eggenwil mitteilt, ist das Betreten von Wiesen und Äckern vom 1. April bis 31. Oktober verboten. Hunde sind an der Leine zu führen.
Blumen
Eine Wiese (Symbolbild). - Pixabay
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Das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit, also vom 1. April bis 31. Oktober, verboten.

Die Bevölkerung wird gebeten, diese Vorschrift zu respektieren und auf «Querfeldeintouren» zu verzichten.

Ebenfalls ist das freie Laufenlassen von Hunden sowie das Reiten über offenes Gelände untersagt.

Einhaltung der Leinenpflicht wird kontrolliert

Vom 1. April bis 31. Juli ist die Hauptbrut- und Setzzeit der einheimischen Wildtiere, weshalb Hunde nicht nur im Wald, sondern auch entlang von Waldrändern und Hecken an der Leine gehalten werden müssen.

Im Rahmen der Jagdaufsicht kontrolliert die zuständige Jagdgesellschaft Eggenwil das Einhalten der Leinenpflicht.

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