Wie die Gemeinde Holderbank AG berichtet, wird die Steuererklärung für das Jahr 2022 Anfang Februar 2023 per Post gesandt.
Blick auf die Industriegebiete in Holderbank und Wildegg im Kanton Aargau.
Blick auf die Industriegebiete in Holderbank und Wildegg im Kanton Aargau. - Nau.ch / Werner Rolli
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Anfang Februar 2023 werden die Einwohner per Post die Steuererklärung für das Jahr 2022 erhalten.

Mit der Erfüllung der Steuerpflicht wird ein wichtiger Beitrag zum Funktionieren des Staats geleistet.

Mit dem Steuerbeitrag werden wichtige Lebensbereiche wie Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Verkehr, Soziales, Kultur und so weiter finanziert.

Die Gemeinde dankt die Einwohner für den Beitrag, den sie mit dem Ausfüllen ihrer Steuererklärung und dem Bezahlen der Steuern an das Funktionieren des Kantons und der Gemeinde leisten.

Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung

Unter dem auf der Webseite der Gemeinde findbaren Link können Fristerstreckungen zur Abgabe der Steuererklärung übers Internet beantragt werden.

Zur Sicherheit und Identifikation wird der persönliche Code benötigt. Dieser ist auf der Seite eins der Steuererklärung am linken Rand aufgedruckt.

Es erfolgen keine Mahnungen für das nicht Einreichen der Steuererklärung vor dem 30. Juni 2023.

Entsprechend müssen für Fristerstreckungen bis 30. Juni 2023 keine Gesuche gestellt werden.

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