Wie die Gemeinde Brugg angibt, sind Steuererklärung 2023 bei unselbständig Erwerbenden bis 31. März 2024 und bei selbständig bis 30. Juni 2024 einzureichen.
Das Stadthaus in Brugg ist Sitz des Stadtrates und der Stadtverwaltung.
Das Stadthaus in Brugg ist Sitz des Stadtrates und der Stadtverwaltung. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Januar 2024 wird die Steuererklärung 2023 zugestellt.

Man soll beachten, dass die Steuererklärung 2023 bei unselbständig Erwerbenden bis am 31. März 2024 und bei selbständig Erwerbenden und Landwirten bis am 30. Juni 2024 einzureichen ist.

Fristverlängerung können beantragt werden. Mit EasyTax füllt man die Steuererklärung einfach und schnell digital aus.

Das EasyTax-Programm 2023 (inklusive unterjährige Steuererklärung 2023) steht bereits im Internet auf der Webseite des Kantons Aargau zur Verfügung.

Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen sind einzureichen

Da die Steuerunterlagen eingescannt werden und direkt nach dem Scannen vernichtet werden, wird man daran erinnert, dass nur Kopien oder nicht mehr benötigte Unterlagen einzureichen sind.

Eine Rückgabe von Originalunterlagen ist nicht möglich. Für Fragen steht das Steueramt Brugg gerne zur Verfügung.

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