Wie die Gemeinde Oberrohrdorf meldet, bietet sie mit Niederrohrdorf und Remetschwil ab den Herbstferien 2024 als Pilotprojekt eine Ferienbetreuung an.
Oberrohrdorf. (Symbolbild) - oberrohrdorf.ch
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Die Gemeinderäte Niederrohrdorf, Oberrohrdorf und Remetschwil haben sich aufgrund von verschiedenen Nachfragen hin entschieden, ab den Herbstferien 2024 eine gemeindeübergreifende, koordinierte Ferienbetreuung anzubieten.

Bisher bietet lediglich die Gemeinde Niederrohrdorf eine teilweise Ferienbetreuung an, die nun ausgeweitet wird.

Es werden dabei Kinder aus den drei Wohngemeinden betreut, es gibt keine Unterscheidung nach Wohnort und Betreuungsort.

Versuchsphase für zwei Jahre geplant

Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus dem Bereich Gemeinderat, Verwaltung und Leitungspersonen der Tagesstrukturen hat das Pilotprojekt «Ferienbetreuung Rohrdorferberg» erarbeitet.

Die Versuchsphase wurde auf zwei Jahre festgelegt. Die Zusammenarbeit erfolgt vorerst lose, auf die Erarbeitung von Reglementen soll zu diesem Zeitpunkt noch verzichtet werden.

Nach Abschluss der Pilotphase wird, sofern das Projekt weitergeführt wird, der rechtliche Aspekt genauer überprüft.

Die Kinder können tageweise angemeldet werden

Die Ferienbetreuung wird erstmals in den Herbstferien 2024 angeboten. Die Betreuung kann ab fünf teilnehmenden Kindern erfolgen.

Die Kinder können dabei tageweise angemeldet werden, es muss aber immer ein ganzer Tag gebucht werden.

Die Betreuungszeiten orientieren sich an den bestehenden Ferienbetreuungszeiten von Niederrohrdorf und umfassen einen maximalen Zeitraum von 7 bis 18 Uhr.

Der Empfang der Kinder erfolgt zwischen 7 bis 8.30 Uhr, abgeholt werden können die Kinder ab 17 Uhr.

Gebühr und Anmeldung

Pro Tag wird ein Beitrag von 108,10 Franken pro Kind verlangt. Die Anmeldefrist läuft zwei Monate vor den jeweiligen Ferien ab.

Anmeldungen sind jeweils bei der Tagesstrukturleitung derjenigen Gemeinde abzugeben, welche die Ferienbetreuung organisiert.

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Allfällige leere Betreuungsplätze können mit Kindern aus anderen Gemeinden aufgefüllt werden.

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