Wie die Gemeinde Burgdorf informiert, ist das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund der Gemeinde gebührenpflichtig.
Blick auf die Gemeinde Burgdorf.
Blick auf die Gemeinde Burgdorf. - Nau.ch / Simone Imhof
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Regelmässiges Parkieren in der Nacht auf öffentlichem Grund der Gemeinde Burgdorf (ab zweimal pro Woche) ist bewilligungspflichtig.

Es werden regelmässig Erhebungen durchgeführt.

Wird ein Fahrzeug in mehreren Nachtparkkontrollen auf öffentlichem Grund festgestellt, untersteht dessen Halter der Gebührenpflicht.

Die Gebühr für Autos und Motorräder beträgt 40 Franken, für Lastwagen 50 Franken pro Monat und wird halbjährlich in Rechnung gestellt.

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