Wie die Gemeinde Luzein mitteilt, ist es verboten, öffentliche Sachen, öffentliche Strassen, Plätze und Wege zu verunreinigen.
Rathaus und Wirtschaft Luzein.
Rathaus und Wirtschaft Luzein. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Gestützt auf Artikel 14 des Polizeigesetzes der Gemeinde Luzein ist es verboten, öffentliche Sachen, öffentliche Strassen, Plätze und Wege zu verunreinigen.

Damit bei starken Niederschlägen der Ablauf des Regenwassers gewährleistet ist, haben die Wiesenbewirtschafter die Strassen, Ganetten, Querabschläge und Einlaufschächte von Heu und sonstigen Verschmutzungen freizuhalten.

Bei Nichteinhaltung wird der Gemeindewerkdienst die Reinigung auf Kosten der Verursacher vornehmen.

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