Wie die Gemeinde Dielsdorf mitteilt, hat das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft am 18. Januar 2024 die verabschiedete Abfallverordnung genehmigt.
Gemeindeverwaltung Dielsdorf.
Gemeindeverwaltung Dielsdorf. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Am 4. Dezember 2023 genehmigte die Gemeindeversammlung Dielsdorf die Totalrevision der Abfallverordnung der politischen Gemeinde Dielsdorf.

Diese Verordnung bedarf der Genehmigung durch das Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).

Mit Verfügung vom 18. Januar 2024 hat das AWEL die von der Gemeindeversammlung verabschiedete Abfallverordnung genehmigt.

Schriftlich Rekurserhebung

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist tritt die Abfallverordnung rückwirkend per 1. Januar 2024 in Kraft.

Die genehmigte Verordnung, der Beschluss der Gemeindeversammlung sowie die Genehmigungsverfügung des AWEL liegen während der Rekursfrist bei der Gemeindeverwaltung Dielsdorf, Abteilung Präsidiales und Gesellschaft in der Mühlestrasse 4 in Dielsdorf zur Einsicht auf.

Gegen diese Entscheide kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht, Sihlstrasse 38 in Zürich schriftlich Rekurs erhoben werden.

Die in dreifacher Ausfertigung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist so weit möglich beizulegen.

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