Wie die Gemeinde Geroldswil berichtet, werden Grundeigentümer an öffentlichen Strassen gebeten, Bepflanzungen bis 3. Juni 2024 ordnungsgemäss zurückzuschneiden.
Das Zentrum von Geroldswil.
Das Zentrum von Geroldswil. - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen beziehungsweise Wegraum hineinragen, bis spätestens 3. Juni 2024 zurückzuschneiden.

Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen. Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 Metern freigehalten werden.

Über Fusswegen und Trottoirs muss die lichte Höhe mindestens 2,65 Meter betragen.

Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamenschilder dürfen nicht überwachsen sein.

Sichtzonen sind einzuhalten

Bei Strasseneinmündungen, Strassenkreuzungen und Ausfahrten auf die Strassen müssen Sichtzonen eingehalten werden.

In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen einer Höhe von 80 Zentimetern und ein solcher von 3 Metern gewährleistet sein.

Ab Hinterkante von Strassen und Wegen sind grössere Sträucher und Pflanzen 50 Zentimeter zurückzuschneiden.

Gehweg und Strassenabschlüsse müssen sichtbar sein und freigehalten werden. Die Bedienung der Hydranten muss allseitig gewährleistet sein.

Nach dem 3. Juni greift die Gemeinde ein

Nach dem 3. Juni 2024 werden Sträucher und Bäume, die noch in den öffentlichen Grund hinausragen, auf Kosten des Eigentümers zurückgeschnitten.

Für allfällige Schäden durch das Schneiden der Pflanzen kann die Gemeinde nicht haftbar gemacht werden.

Eigentümer von verkehrsbehindernden Bäumen und Sträuchern können für allfällige Schäden haftbar gemacht werden.

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