Wie die Gemeinde Albula angibt, ist das Sammeln von Dürr- und Leseholz auf dem ganzen Gemeindegebiet mit Einschränkungen freigegeben.
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Eine Frau spaziert im Wald. (Symbolbild) - AFP/Archiv
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Als Leseholz gilt stehend-dürres oder liegendes Holz mit weniger als 16 Zentimeter Brusthöhendurchmesser sowie Äste, Rinde, Schlagabfälle und lose Stöcke.

Im Übrigen gelten drei Ausnahmeregelungen. Im Perimeter der Naturwaldreservate Crap Furo (Alvaneu/Surava) und Ervedi (Preda) gilt ein Nutzungsverbot.

Im Perimeter der Sonderwaldreservate Auerwild (Alvaneu/Brienz/Brinzauls/Mon/Schmitten/Stierva) gilt die Leseholzfreigabe erst ab dem 16. Juli 2024 sowie eine beschränkte Dürrholzfreigabe.

Im Perimeter der bestehenden Wildruhezonen gilt die Leseholzfreigabe ab dem 1. Mai 2024.

Revierförsterbewilligung erforderlich

Leseholzberechtigt ist, wer über eine Bewilligung des örtlich zuständigen Revierförsters verfügt.

Er gibt bei Unklarheiten auch gerne Auskunft über den genauen Perimeter der oben aufgeführten Ausnahmeregelungen.

Es gelten die Bestimmungen der jeweiligen Waldordnung. Kontaktdaten sind auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.

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