Wie der FC Abtwil-Engelburg mitteilt, sind die Sanierung und Erweiterung der Garderobe und des Clubhauses sowie ein zusätzlicher Kunstrasenplatz geplant.
Fussball. (Symbolbild)
Fussball. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Infrastruktur auf dem Sportplatz Spiserwis in Abtwil ist in die Jahre gekommen und der Platz ist knapp.

Im Budget 2023 ist ein Kredit von 50'000 Franken enthalten, damit die Sanierung und Erweiterung der Garderobengebäude und des Clubhauses sowie ein zusätzlicher Kunstrasenplatz geprüft werden kann.

Die Mitgliederzahl des FC Abtwil-Engelburg nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich zu, schreibt die Gemeinde Gaiserwald.

Die Anzahl der Mannschaften im Juniorenbereich und bei den Frauen erhöhte sich. Unterdessen müssen für interessierte Junioren Wartelisten geführt werden, weil die Kapazitätsgrenzen erreicht sind.

Anforderungen an die Infrastruktur

Der Spiel- und Trainingsbetrieb für die bestehenden Teams in allen Altersklassen kann teilweise nicht mehr aufrechterhalten werden.

Weiter fehlen gemäss Mitteilung Garderoben, insbesondere auch für die Frauenteams.

Die Garderoben sind veraltet und die Platzverhältnisse in den Material- und Technikräumen knapp.

Zusätzlich sind die Anforderungen an die Infrastruktur durch den Schweizerischen Fussballverband in den vergangenen Jahren erhöht worden.

Für zusätzliche Anlagen wäre neues Land nötig

Die Gemeinde Gaiserwald und der FC Abtwil-Engelburg haben eine gemeinsame Arbeitsgruppe ins Leben gerufen, um den Sanierungs- und Erweiterungsbedarf zu prüfen.

Für zusätzliche Anlagen oder Infrastrukturbauten müsste westlich des heutigen Wettkampfplatzes Land erworben und eingezont werden.

Mit den betroffenen Grundeigentümern sind die Verhandlungen am Laufen.

Stimmberechtigte müssen den Investitionen zustimmen

Sobald das Konzept inklusive Zeitplan und Kostenschätzung vorliegt, wird der Gaiserwalder Gemeinderat das weitere Vorgehen definieren, heisst es weiter in der Mitteilung.

Dazu gehört auch die Information der Betroffenen zum Projekt. Die Stimmberechtigten müssen den Investitionen in die Infrastruktur und einem allfälligen Landerwerb zustimmen – je nach Höhe der Kosten an der Bürgerversammlung oder an einer Urnenabstimmung.

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