Wie die Gemeinde Schwellbrunn mitteilt, ist für die Sanierung von zwei Gebäuden eine Anpassung des Zonenplanes und des Schutzzonenplanes notwendig.
Gemeindeverwaltung in Schwellbrunn.
Gemeindeverwaltung in Schwellbrunn. - Nau.ch / Simone Imhof
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Die Wohnhäuser auf den Parzellen 17 und 18 Egg 64 und 65 sind in einem baulich und unterhaltstechnisch sehr schlechten Zustand.

Zudem besteht von Seiten des Kantons die Auflage, die Häuser zu sanieren. Der Besitzer hat die Absicht einer Totalsanierung über beide Parzellen.

Für die Zonenkonformität des Bauvorhabens ist eine Anpassung des Zonenplanes und des Schutzzonenplanes auf den Parzellen 17 und 18 notwendig.

Mitwirkungsfrist bis 11. Juni 2024

Der Gemeinderat führt für diese Teilrevision das Mitwirkungsverfahren durch.

Eine Teilnahme ist digital oder schriftlich möglich und die Unterlagen sind auf der Homepage bei der Ortsplanung aufgeschaltet.

Die Mitwirkungsfrist dauert vom 13. Mai 2023 bis 11. Juni 2024.

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