Wie die Gemeinde Bönigen mitteilt, sind Neuanmeldungen bis Ende August 2023 vorzunehmen. Die Hundetaxe beträgt 100 Franken pro Hund und Jahr.
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Ein Hund spaziert angeleint durch den Wald. (Symbolbild) - Christophe Gateau/dpa
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Das Hundetaxenreglement der Einwohnergemeinde Bönigen vom 7. Juni 2013 bildet die Grundlage für die Erhebung der Hundetaxe.

Die Höhe der Taxe ist für alle Hunde gleich. Die Hundetaxe beträgt 100 Franken pro Hund und Jahr.

Taxpflichtig sind alle Hundehalter, die am 1. August 2023 in der Gemeinde Bönigen Wohnsitz haben, sofern ihr Hund älter als sechs Monate ist.

Für registrierte Hunde wird die Hundetaxe in Rechnung gestellt. Neuanmeldungen sind bis Ende August 2023 vorzunehmen.

Änderungen bezüglich eines Hundes müssen gemeldet werden

Neue Hundebesitzer haben erstmalig bei der Gemeindeverwaltung persönlich zu erscheinen und den Hund anzumelden und sich in der Hundedatenbank Amicus zu registrieren.

Für die Hundeanmeldung ist der Heimtierausweis nötig. Hundehalter haben der Gemeindeverwaltung das Halten eines neuen oder anderen Hundes umgehend zu melden.

Sollten jemand unterdessen keinen Hund mehr besitzen, bittet die Gemeinde ebenfalls um Mitteilung.

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