Wie die Gemeinde Guttannen informiert, dürfen ab September 2023 quecksilberhaltige Leuchtmittel nicht mehr verkauft werden.
Glasröhren für Leuchtstoffröhren laufen in der Produktion eines Lampenherstellers über ein Band. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
Glasröhren für Leuchtstoffröhren laufen in der Produktion eines Lampenherstellers über ein Band. Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH
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Die Schweiz hat EU-Ökodesign-Richtlinien zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten übernommen.

Dementsprechend dürfen diese kein Quecksilber mehr enthalten. Zeitlich begrenzte Ausnahmen bilden spezielle industrielle, militärische und medizinische Anwendungen.

Bereits seit 1. September 2021 müssen Lichtquellen mit der neuen Energieetikette deklariert werden.

Die Etikette zeigt neben der Energieeffizienzklasse auch den Stromverbrauch pro 1000 Betriebsstunden.

Halogen-Stiftlampen sind auch vom Markt zu nehmen

Anfang gibt es noch kaum Produkte mit einer A-Klasse-Einstufung. Diese «leere» Klasse bietet entsprechende Entwicklungsmöglichkeiten für künftige Produkte.

Gewisse Niedervolthalogen-Spots, Halogen-Stablampen mit hoher Leistung ab etwa 140 Watt, Leuchtstofflampen T2 und T12 sowie Kompaktleuchtstofflampen dürfen seither nicht mehr verkauft werden.

Ab 24. August 2023 sind auch Halogen-Stiftlampen und die Leuchtstoffröhren T8 und T5 vom Markt zu nehmen.

Quecksilberhaltige Leuchtmittel dürfen nicht mehr verkauft werden

Beruhigend ist, dass für bestehende Beleuchtungen es ausgereifte LED-Varianten gibt, die in vielen Fällen einfach umgerüstet werden können.

Ab September 2023 gilt es ernst. Quecksilberhaltige Leuchtmittel dürfen nicht mehr verkauft werden.

LEDs verfügen über eine deutlich längere Lebensdauer

LEDs reduzieren nicht nur den Stromverbrauch, sie geben auch weniger Wärme ab und verfügen über eine deutlich längere Lebensdauer.

Heisst auch, dass der Wartungsaufwand für das Auswechseln defekter Leuchtmittel abnimmt.

Will eine LED-Lampe dennoch entsorgt werden, so muss dies wegen der enthaltenen elektronischen Bauteile bei einer Sammelstelle oder im Lampenfachgeschäft geschehen.

Dies gilt erst recht für die quecksilberhaltigen Leuchtstofflampen.

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