Wie die Stadt Kreuzlingen angibt, läuft der Vertrag der Minigolfanlage im Seeburgpark 2026 aus. Das Areal soll als Erholungs- und Freizeitzone erhalten werden.
Aussicht vom Seeburg Park Kreuzlingen bis nach Konstanz (DE).
Aussicht vom Seeburg Park Kreuzlingen bis nach Konstanz (DE). - Nau.ch / Miriam Danielsson
Ad

Der Baurechtsvertrag für die beliebte Minigolfanlage im Seeburgpark mit dem langjährigen Baurechtsnehmer läuft am 28. Februar 2026 aus.

Das über 2500 Quadratmeter grosse Grundstück befindet sich im Eigentum der Stadt und liegt in der Erholungs- und Freizeitzone im Westen des Seeburgparks.

Mit einem Grundsatzentscheid legte der Stadtrat am 11. Februar 2022 fest, dass die Minigolfanlage oder eine andere, dem breiten Nutzen der Bevölkerung zugängliche Anlage am bestehenden Standort weitergeführt werden soll.

Offen für neue Angebote

Aufgrund des umfangreichen Sanierungsbedarfs und der aktuell noch ausstehenden Nachfolgeregelung des Baurechtnehmers hielt der Stadtrat fest, die Parzelle Nummer 2771 wiederum im Baurecht öffentlich auszuschreiben.

Somit ergibt sich die Möglichkeit, die Art und Weise der Nutzung zu überprüfen und auch neue Angebote zu ermöglichen.

Gleichzeitig soll eine Kiosk- und Gartenwirtschaft betrieben werden.

Dafür steht ein Baufeld für einen eingeschossigen Ersatzbau mit den Massen 20 auf 9,5 Meter zur Verfügung. Das bestehende Gebäude ist komplett sanierungsbedürftig.

Informationsunterlagen beim Stadtschreiber erhältlich

Interessenten können die entsprechenden Informationsunterlagen beim Stadtschreiber beziehen und sich bis spätestens 30. Juni 2024 bewerben.

Einzureichen sind die Bewerbungsunterlagen inklusive Grobstudie respektive Grobkonzept schriftlich und eingeschrieben an die Stadtkanzlei.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Kreuzlingen