Wie die Gemeinde Fällanden berichtet, mussten aufgrund der Teilrevision der Gebührenverordnung das Gebührenreglement angepasst werden.
Das Gemeindehaus in Fällanden.
Das Gemeindehaus in Fällanden. - Nau.ch / Simone Imhof
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Aufgrund der neu geltenden Änderungen in der kantonalen Bürgerrechtsgesetzgebung, die zwingend in die Gebührenverordnung einfliessen müssen, hat die Gemeindeversammlung am 29. November 2023 der Teilrevision der Gebührenverordnung zugestimmt.

In der Folge musste nun auch das Gebührenreglement angepasst werden.

Neben den gesetzlich zwingenden Anpassungen wurden auch einige untergeordnete Korrekturen im Gebührenreglement vorgenommen, zum Beispiel in den Bereichen Einwohnerdienste und Meldewesen, schulergänzende Betreuung, Nutzung öffentlichen Grunds sowie bei den Tarifen für kommunale Einrichtungen.

Das neue Gebührenreglement wird amtlich publiziert und tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.

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