Wie die Gemeinde Sirnach schreibt, hat sie beschlossen den Preis pro Kubikmeter anzupassen, damit das Kostendeckungsprinzip eingehalten wird.
Altes Gemeindehaus an der Wilerstrasse in Sirnach.
Altes Gemeindehaus an der Wilerstrasse in Sirnach. - Nau.ch / Simone Imhof
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Seit dem 1. Januar 2024 ist die neue Beitrags- und Gebührenordnung (BGO) in Kraft.

Bei der aktuellen Verrechnung wurde festgestellt, dass die wiederkehrende Mengengebühr für die Kanalisation gemäss der alten Berechnungsmethode das Kostendeckungsprinzip verletzt.

Die Gemeinde Sirnach würde demnach zu viele Gebühren einziehen.

Bis Ende 2023 wurden die Kanalisationsgebühren basierend auf dem Frischwasserverbrauch, einem Gewichtungsfaktor und einem festgelegten Preis pro Kubikmeter berechnet.

Diese Anpassung verstosse gegen Teile der BGO

Diese Berechnungsmethode sah eine Reduktion um zehn Prozent vor, wurde jedoch nicht gemäss der alten BGO angewendet, sondern basierte auf einem Übergangsreglement.

Im Zuge der Überarbeitung der BGO wurde beschlossen, die wiederkehrende Mengengebühr gemäss Musterreglement des Kantons neu festzulegen.

Dabei entfiel der Reduktionsfaktor, was eine zehn Prozent höhere Mengengebühr zur Folge hätte.

Diese Anpassung verstösst jedoch gegen Artikel 1, Absatz 2 der BGO, wonach die Gebühren die Kosten nicht übersteigen dürfen.

Für den Endkunden ergibt sich keine Änderung

Um sicherzustellen, dass das Kostendeckungsprinzip eingehalten wird, hat der Gemeinderat beschlossen, den Preis pro Kubikmeter anzupassen.

Dadurch bleibt das Konto Kanalisation, welches zur Spezialfinanzierung zählt, Ende Jahr ausgeglichen, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Anpassung notwendig ist, um die rechtlichen Vorgaben einzuhalten und keine Mehreinnahmen zu generieren.

Für den Endkunden ergibt sich keine Änderung. Die Rechnungen werden bereits mit der angepassten Gebühr gestellt und demnächst verschickt.

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