Wie die Gemeinde Gurbrü mitteilt, müssen Bepflanzungen, die in den öffentlichen Lichtraum hineinragen, auf die vorgeschriebenen Masse zurückgeschnitten werden.
Sträucher und Bäume
Sträucher und Bäume zurückschneiden. - depositphotos
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Die Grundeigentümer werden darauf aufmerksam gemacht, dass Bäume, Hecken und Sträucher, die in den Lichtraum von öffentlichen Strassen, Rad- und Gehwegen ragen, aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmässig zurückgeschnitten werden müssen.

Das gesetzliche Lichtraumprofil beträgt bei Strassen 4,50 Meter und bei Rad- und Gehwegen 2,50 Meter.

Bei Strassen und Radwegen ist ausserdem ein seitlicher Abstand von 50 Zentimeter freizuhalten.

Die Verkehrssicherheit geht allem voran

Die Übersicht darf insbesondere bei gefährlichen Strassenstellen, Kreuzungen, Kurven und Einmündungen nicht beeinträchtigt werden.

Zudem dürfen Pflanzen die Verkehrssignalisationen, Strassenbezeichnungen, Hausnummern, Hydranten und öffentliche Beleuchtungen nicht verdecken.

Strassenanstösser und Waldbesitzer werden hiermit aufgefordert, Äste und andere Bepflanzungen so rasch wie möglich und im Laufe des Jahres nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil zurückzuschneiden.

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