Wie die Gemeinde Füllinsdorf publiziert, werden für Fahrzeuge, die über Nacht auf öffentlichen Strassen abgestellt werden, Nachtparkgebühren erhoben.
Parkieren
Parkierte Autos (Symbolbild). - Pixabay
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Die Gemeinde macht vor allem die Neuzuzüger in der Gemeinde darauf aufmerksam, dass das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund gebührenpflichtig ist.

Wer auf öffentlichem Grund parkiert, hat eine Gebühr von 40 Franken pro Monat zu entrichten.

Die Gebühr wird halbjährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Sie ist nach Rechnungsstellung innert 30 Tagen zu bezahlen.

Änderungen wie Neuanmeldungen, Abmeldungen (Wegzug, eigene Parkmöglichkeit oder Schilderabgabe), Halterwechsel und Kontrollschildmutationen müssen beim Einwohnerdienst gemeldet werden.

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