Wie die Gemeinde Erlenbach im Simmental mitteilt, revidiert der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2023 die Personalverordnung der Einwohnergemeinde.
Das Gemeindehaus in Erlenbach.
Das Gemeindehaus in Erlenbach. - Nau.ch / Kilian Marti
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In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Erlenbach im Simmental an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2023 die Personalverordnung der Einwohnergemeinde revidiert hat.

Die überarbeitete Personalverordnung tritt rückwirkend per 1. November 2023 in Kraft.

Der geänderte Erlass kann in der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt von Frutigen-Niedersimmental erhoben werden.

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