Wie die Gemeinde Sissach mitteilt, hat der Gemeinderat die angesetzte stille Wahl eines Ersatzmitglieds der Sozialhilfebehörde am 3. März 2024 widerrufen.
Das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost in Sissach.
Das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft Ost in Sissach. - Nau.ch / Werner Rolli
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Elisabeth Vock hat ihren Rücktritt per 31. Dezember 2023 aus der Sozialhilfebehörde erklärt.

Die Ersatzwahl für den Rest der Amtsperiode bis 31. Dezember 2024 wurde vom Gemeinderat auf den 3. März 2024 angesetzt.

In der Frist zur Einreichung der Listen bis zum 2. Januar 2024 um 12 Uhr ist eine Kandidatur, die von Alexandra Amsler-Zünd für die Sozialhilfebehörde eingereicht worden.

Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl widerrufen

Es liegen keine weiteren Kandidaturen vor. Die Zahl der Kandidierenden entspricht somit der Zahl der zu Wählenden.

Die Voraussetzungen für die stille Wahl sind nach Paragraf fünf Absatz 1 E der Gemeindeordnung erfüllt.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. Januar 2024 die Ersatzwahl widerrufen und die Vorgeschlagene als gewählt erklärt.

Gegen die Wahl kann gestützt auf Paragraf 83 Absatz drei Gesetz über die politischen Rechte innert drei Tagen nach der Veröffentlichung, also bis spätestens Montag, 22. Januar 2024, (Poststempel) Beschwerde beim Regierungsrat Basel-Landschaft erhoben werden.

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