Die Gemeinde Celerina weist darauf hin, dass ab sofort, 12. Dezember 2022 auf dem ganzen Gemeindegebiet das Abfeuern von Feuerwerkskörpern verboten ist.
Dorfzentrum Celerina/Schlarigna.
Dorfzentrum Celerina/Schlarigna. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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In Celerina/Schlarigna ist das Abfeuern von jeglichen Feuerwerken ab sofort verboten. Das ist im revidierten Polizeigesetz festgehalten, welches am 14. November 2022 von der Gemeindeversammlung angenommen wurde und dadurch in Kraft getreten ist.

Auch in der Silvesternacht ist das Steigenlassen von Feuerwerkskörpern und Himmelslaternen untersagt. Das gilt für Privatpersonen genauso wie für Hotels und Organisationen.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Tischfeuerwerk, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Höhenfeuer sowie Feuer-, Laser- und Lichtshows.

Hohe Umweltbelastung durch Feinstaub

Gründe für das Verbot sind die hohe Umweltbelastung (Feinstaub) und die Lärmbelastung.

Letztere führt insbesondere bei Tieren zu traumatischen Erlebnissen, seien es Haustiere oder Wildtiere.

Darum haben auch mehrere andere Gemeinden im Engadin ein solches Feuerwerksverbot erlassen.

Der Gemeindevorstand hat die Möglichkeit, für Anlässe von besonderer Bedeutung Ausnahmebewilligungen zu erteilen.

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