Wie die Gemeinde Zofingen mitteilt, wird am 18. März 2024 über einen Kredit für die Umwandlung des Seniorenzentrums in eine kommunale Anstalt abgestimmt.
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Ein Park in der Stadt Zofingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Im Oktober 2022 hat der Einwohnerrat entschieden, das städtische Seniorenzentrum in eine eigenständige juristische Person umzuwandeln.

Der Stadtrat hat daraufhin in Zusammenarbeit mit dem externen Beratungsunternehmen BDO verschiedene Varianten zur Auslagerung geprüft.

Gestützt auf diese Prüfung favorisiert er als Rechtsform die kommunale Anstalt.

Damit gewinnt das Seniorenzentrum an unternehmerischer Flexibilität und an Unabhängigkeit von den politischen Organen der Stadt.

Untersuchung verschiedener Rechtsformen

Zudem kann das Seniorenzentrum weiterhin ein attraktives und qualitativ hochstehendes Wohn-, Betreuungs-, Pflege- und Verpflegungsangebot für seine Bewohner sicherstellen.

Am 18. März 2024 entscheidet der Einwohnerrat über einen Kredit für den nächsten Projektschritt.

Im Rahmen des Vorprojekts wurden sieben mögliche Rechtsformen (vollständige Privatisierung, Gemeinnützige Aktiengesellschaft, Verein, Genossenschaft, Stiftung, Kommunale Anstalt und Eigenwirtschaftsbetrieb) und drei mögliche Varianten für den Umfang der Ausgliederung untersucht.

Mit der Gründung einer öffentlichen Anstalt erhält das Seniorenzentrum die im Markt nötige unternehmerische Freiheit.

Hohe Akzeptanz und optimale Voraussetzungen

Die Entscheidstrukturen werden vereinfacht und politisch entflochten. Die kommunale Anstalt kann nach spezifischen Bedürfnissen ausgestaltet werden.

Als öffentlich-rechtliche Rechtsform geniesst sie aus Sicht des Stadtrats eine hohe Akzeptanz.

Sie bietet sowohl für die Stadt als auch für die neue juristische Person die besten Voraussetzungen.

Flexible öffentlich-rechtliche Rechtsform

Die «Kommunale Anstalt» wurde 2019 im Kanton Aargau auf Gemeindeebene eingeführt.

Ein Beweggrund für die Einführung dieser Rechtsform war, den Gemeinden eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Alternative zur Gründung einer Aktiengesellschaft zu bieten.

Gemäss den kantonalen Empfehlungen eignet sich diese Rechtsform vor allem für Aufgabenbereiche, die in selbstständiger Organisation und unter selbstständiger Führung effizient und kostentransparent erfüllt werden sollen, ohne dass die Gemeinde jeden Einfluss preisgibt.

Konsens mit der Stadtratsperspektive

Dieser Sachverhalt stimmt aus Sicht des Stadtrats mit der Ausgangslage des Seniorenzentrums überein.

Bei der Gründung der kommunalen Anstalt sollen sowohl der Betrieb als auch die entsprechenden Liegenschaften ausgelagert werden.

Die Grundstücke verbleiben im Eigentum der Einwohnergemeinde.

Weiteres Vorgehen

Für die Ausarbeitung der entsprechenden Rechts- und Entscheidungsgrundlagen zur Gründung der kommunalen Anstalt beantragt der Stadtrat dem Einwohnerrat einen Verpflichtungskredit von 95'000 Franken.

Stimmt der Einwohnerrat diesem Antrag am 18. März 2024 zu, werden 2024/2025 die Entscheidungsgrundlagen zur Gründung ausgearbeitet.

Der Einwohnerrat wird voraussichtlich in der ersten Hälfte 2025 die Gründung der kommunalen Anstalt beraten können.

Die Betriebsaufnahme der neuen kommunalen Anstalt wäre frühestens ab dem 1. Januar 2026 realistisch.

Rechtliche Grundlagen und Organisationsstruktur

Zu den relevanten Rechts- und Entscheidungsgrundlagen gehört insbesondere die Anstaltsordnung. Sie regelt die Kernelemente der kommunalen Anstalt wie die Organe.

Aus finanzieller Perspektive sind die Ausarbeitung des Businessplans, die Klärung der Kapitalausstattung und die Übertragung der Liegenschaften und des Betriebs besonders relevant.

Des Weiteren wird die Roadmap für die anschliessende Umsetzung und die Betriebsüberführung erarbeitet.

Geringer Einfluss auf den Alltag

Das Seniorenzentrum Zofingen ist heute ein sehr gut funktionierender Betrieb der Stadt Zofingen.

In den letzten Jahren wurden verschiedene Massnahmen zur positiven Weiterentwicklung eingeleitet.

Mit der Auslagerung in eine eigenständige juristische Person gewinnt die Organisation weiter an unternehmerischer Freiheit.

Auf den Betrieb und den Alltag im Seniorenzentrum hat die Auslagerung nur geringe Auswirkungen.

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