Der Bundesrat ändert seine Pläne zur Erhöhung des Personalbestands beim Zivilschutz nach politischem Widerstand.
Zivilschutz
Der Bundesrat ändert seine Pläne zur Erhöhung des Personalbestands beim Zivilschutz aufgrund politischen Widerstands. (Symbolbild) - Keystone

Der Bundesrat ändert seine Pläne zur Erhöhung des Personalbestands beim Zivilschutz. Die Vernehmlassung zu Gesetzesänderungen hat gezeigt, dass die Bestimmungen zur Verpflichtung von zivildienstpflichtigen Personen im Zivilschutz auf politischen Widerstand stossen. Deshalb beschloss der Bundesrat, die geplante Teilrevision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes in zwei Teile aufzuteilen: in eine Vorlage zur Integration der zivildienstpflichtigen Personen und in eine Vorlage zu den übrigen Änderungen.

Das teilte die Landesregierung am Mittwoch mit. Die Aufsplittung nimmt der Bundesrat vor, damit im Falle eines Referendums die nicht umstrittenen Teile der Revision nicht verzögert oder abgelehnt werden. Die zwei Vorlagen gehen nun ins Parlament.

Ziel: Unterbesetzter Zivilschutz soll gestärkt werden

Im Januar 2023 hatte der Bundesrat die Revisionspläne bekannt gegeben. Er will damit Unterbestände beim Zivilschutz beseitigen. Vor rund zehn Jahren wurde festgelegt, dass es in der Schweiz 72'000 Zivilschutzangehörige geben soll.

Doch Anfang Jahr gab es nur 60'000. Und bis 2030 könnte der Bestand weiter auf rund 50'000 Personen sinken. Der Bundesrat will deshalb, dass Militärdienstpflichtige, die bis zum 25. Altersjahr keine Rekrutenschule absolviert haben und aus der Armee entlassen werden, neu zivilschutzpflichtig werden.

Neue Regelungen zur Zivildienstpflicht

Das soll auch für ehemalige Armeeangehörige gelten. Für solche, die ihre Rekrutenschule vollständig absolviert haben und militärdienstuntauglich werden. Dies unter der Bedingung, dass sie noch mindestens 80 Diensttage zu leisten hätten.

Zudem sollen Zivilschutzorganisationen in Kantonen mit einem Unterbestand im Zivilschutz neu als Einsatzbetriebe des Zivildienstes anerkannt werden. Sind sämtliche Mittel des Zivilschutzes zur Behebung des Unterbestands ausgeschöpft, sollen zivildienstpflichtige Personen verpflichtet werden können, in einer solchen Zivilschutzorganisation vorrangig maximal 80 Tage ihrer Zivildienstpflicht zu leisten.

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