Die FDP wünscht sich mehr Flexibilität bei Mitarbeitenden von Start-ups. Der Bundesrat lehnte den Gesetzesentwurf nun allerdings ab.
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Der Bundesrat entschied: Mitarbeitende von Start-ups sollen erstmals nicht mehr Flexibilität erhalten. - keystone

Der Bundesrat lehnt einen Gesetzesentwurf für mehr Arbeitszeit-Flexibilität bei für Start-ups arbeitenden und finanziell an ihnen beteiligten Personen ab. Für ihn ist dieser von der Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ausgearbeitete Entwurf unausgereift und nicht mehrheitstauglich.

Prüfenswert wäre, ob nicht auch für Start-ups eine passende Ausnahmeregelung zu den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften geschaffen werden könnte, wie dies für andere Betriebsarten geschaffen worden sei, und dies auf Verordnungsstufe. Das schreibt die Landesregierung in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme. Das Parlament solle daher nicht auf den Gesetzesentwurf eintreten.

Mitarbeitende sollen fünf Jahre vom Arbeitsgesetz ausgenommen werden

Im November 2022 hatte die WAK-N den Gesetzesentwurf in eine Vernehmlassung gegeben. Dieser geht auf eine parlamentarische Initiative des St. Galler FDP-Nationalrats Marcel Dobler zurück.

Konkret schlägt die Kommission vor, dass Mitarbeitende, die finanziell am Jungunternehmen beteiligt sind, bis zu fünf Jahre nach dessen Gründung vom Arbeitsgesetz ausgenommen sein sollen. Dies, damit solche Leute beim Aufbau von Jungunternehmen mehr Flexibilität bei der Arbeitszeit erhalten.

Bestimmungen, die dem Gesundheitsschutz dienen, sollen aber dennoch auch bei ihnen anwendbar bleiben. Laut Bundesrat war der Vorschlag in der Vernehmlassung umstritten. Es gebe zahlreiche Minderheitsanträge für die weitere parlamentarische Debatte.

Zeitspanne vergrössert

Anfang Juli dieses Jahres setzte der Bundesrat eine Verordnungsänderung in Kraft, gemäss welcher Arbeitnehmende in bestimmten Betrieben künftig innerhalb einer Zeitspanne von 17 Stunden am Tag eingesetzt werden. Betroffen sind vor allem Betriebe der Informations- und Kommunikationstechnologie mit globalen Projekten.

Ferner geht es um Dienstleistungsbetriebe, die in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand oder Steuerberatung tätig sind.

Flexibilität bedeutend für Mitarbeitende im Ausland

Diese Flexibilität sei besonders wichtig in Projektteams mit Mitwirkenden aus verschiedenen Ländern, schrieb der Bundesrat im Mai dazu. Diese Änderung der Verordnung ging auf eine parlamentarische Initiative des früheren Luzerner Ständerats Konrad Graber zurück.

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