Coronavirus: Hier fällt am Donnerstag die Maskenpflicht
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung entschieden, mehrere Massnahmen abzuschaffen.
- Die Maskenpflicht ist eine davon. An vielen Orten wird sie fortan nicht mehr gelten.
- Im öffentlichen Verkehr, in Spitälern und in Pflegeheimen bleibt die Maske obligatorisch.
Der Bundesrat lockert heute «en masse». Der grösste Schritt ist wohl die Abschaffung des grössten Pandemie-Symbols überhaupt. Die Maske, die von den Behörden zuerst als unwirksam abgestempelt wurde, ist fortan vielerorts nicht mehr obligatorisch.
Die Omikron-Welle – und der Rest der Delta-Fälle– ebben langsam aber sicher ab. Zwar bleiben die täglichen Fallzahlen hoch, die Gefahr für das Gesundheitssystem scheint aber abgewendet. Die Exekutive löst also ihr Versprechen ein und versetzt die Schweiz zurück in die Normalität – einigermassen.
Keine Maske beim Einkaufen mehr
In Restaurants, Bars, Cafés, im Ausgang, Kino, Theater, muss kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Die Kultur und Gastronomie werden also zu maskenfreien Zonen. In Büros und im Fitnessstudio kann auch wieder auf die Maske verzichtet werden.
Ausserdem wird die Maskenpflicht im Detailhandel abgeschafft. Nur einzelne Kantone hatten in ihrer Vernehmlassungsantwort für das Weiterbestehen der Regel plädiert. Ab Donnerstag kann also wieder maskenlos eingekauft werden.
Im Herbst 2020 führten alle Kantone ohne Verordnung des Bundes die Maskenpflicht in Läden ein. Den Beginn machten die Westschweizer Stände, gefolgt von Basel-Stadt und Zürich. Seither wurde die Regelung nicht mehr gelockert.
Befüworten Sie die Abschaffung der Maskenpflicht in Läden?
Im öffentlichen Verkehr bleibt die Maske jedoch vorerst bis spätestens Ende März. Darauf konnten sich zahlreiche Kantone einigen. Und auch in Spitälern sowie Alters- und Pflegeheimen wird weiterhin auf die Maskenpflicht bestanden. Zum Schutz der Patientinnen und Patienten sei das nicht verhandelbar, sagte Chefarzt Manuel Battegay im SRF-«Club» gestern. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind allerdings Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen.
Den Kantonen steht es in allen Bereichen frei, die Massnahmen je nach Bedürfnis zu verschärfen oder zu lockern.