Die andauernde Trockenheit und die hohen Temperaturen führen auch auf dem Gemeindegebiet von Wallisellen zu einer hohen Brandgefahr. Die zu erwartenden leichten Niederschläge werden die Situation kaum entschärfen, wobei explizit die Flächen- und Waldbrandgefahr weiter zunehmen wird.
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Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben am Freitag, 27. Juli 2018, die Gefahrensituation neu als gross eingestuft (Gefahrenstufe 4 von 5). Mit der Erhöhung der Gefahrenstufe hat die Politische Gemeinde Wallisellen für ihr Gemeindegebiet entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot zu erlassen.

- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.

Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot tritt ab sofort in Kraft und beinhaltet folgende Regelungen:

- Keine offenen Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills (auch nicht in Gärten, auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen).

- Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art.

- Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.

- Keine Höhenfeuer abbrennen.

- Keine Fackeln anzünden.

- Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gas- oder Elektrogrills.

Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat.

-Mitteilung der Gemeinde Wallisellen (mis)

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