Gemeinde erlässt allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot
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Die zuständigen Behörden des Kantons Zürich haben am Freitag, 27. Juli 2018, die Gefahrensituation neu als gross eingestuft (Gefahrenstufe 4 von 5). Mit der Erhöhung der Gefahrenstufe hat die Politische Gemeinde Wallisellen für ihr Gemeindegebiet entschieden, gestützt auf § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot zu erlassen.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot tritt ab sofort in Kraft und beinhaltet folgende Regelungen:
- Keine offenen Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills (auch nicht in Gärten, auf Balkonen, Terrassen und Grillplätzen).
- Kein Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art.
- Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
- Keine Höhenfeuer abbrennen.
- Keine Fackeln anzünden.
- Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren auf Gas- oder Elektrogrills.
Das allgemeine Feuer- und Feuerwerksverbot gilt bis auf Widerruf durch den Gemeinderat.
-Mitteilung der Gemeinde Wallisellen (mis)