Grossratskommission stellt Bedingungen für Rettung von Spitälern
Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates sagt Ja zum geplanten Sicherheitsschirm für die Berner Spitäler. Sie knüpft ihre Zustimmung aber an Bedingungen, wie sie am Donnerstag mitteilte.
So sollen Spitäler, die den Sicherheitsschirm in Anspruch nehmen, auf die Ausschüttung von Dividenden verzichten. Auch sollen sie keine Löhne ausrichten dürfen, die über dem Marktüblichen liegen.
Auszahlungsbedingungen und Versorgungssicherheit
Weiter soll ein Spital ein Darlehen oder eine Bürgschaft zur Liquiditätssicherung nur dann erhalten, wenn die Versorgungssicherheit durch einen allfälligen Konkurs unmittelbar bedroht wäre.
Der Grosse Rat entscheidet im Juni über den Rahmenkredit von 100 Millionen Franken für die Zeitspanne von 2024 bis 2028. Mit dem Geld soll die Zahlungsfähigkeit der Listenspitäler bei Bedarf gesichert werden.