Gemeinde hat Energieförderreglement überarbeitet

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Weinfelden,

Seit dem 1. Januar 2015 fördert die Energiestadt Weinfelden nachhaltiges Bauen. Die Beanspruchung der Gelder des Energiefonds blieb allerdings unter den Erwartungen. Deshalb ist der Anhang zu diesem Reglement überarbeitet und auf den 1. Juni 2018 in Kraft gesetzt worden.

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Im Anhang zum Energiefonds sind die verschiedenen Massnahmen festgehalten, welche von der Gemeinde Weinfelden finanziell unterstützt werden. Nach drei Jahren Erfahrung zeigte sich, dass einzelne Förderungen grossen Anklang fanden. So wurden für die Erstellung eines GEAK knapp 30 Beitragszusicherungen abgegeben. Andere Förderungen – etwa die Unterstützung von Beratungs-Dienstleistungen für Unternehmungen – wurden wenig oder gar nicht beansprucht. So ergaben sich jährliche Beiträge von durchschnittlich 20‘000 Franken. Dies ist deutlich weniger als erwartet.

Neue Förderungen

Auf Antrag der Energiekommission hat der Gemeinderat deshalb einen überarbeiteten Anhang genehmigt. Darin sind die unterstützten Massnahmen und die Beiträge der Gemeinde festgehalten. Die meisten der bisher bereits geförderten Massnahmen werden weiterhin unterstützt: Die Erstellung von thermischen Solaranlagen bei bestehenden Gebäuden, Holzheizungen, der Ersatz von Elektro-Boilern, Beratungs-Dienstleistungen und der Abbruch von energetisch ineffizienten Gebäuden sind weiterhin in diesem Anhang aufgeführt. Aus dem Anhang entfernt wurden hingegen Fördermassnahmen, welche bisher nie beansprucht worden sind.

Neu werden seit dem 1. Juni 2018 weitere Massnahmen finanziell unterstützt. Konkret werden nun bei bestehenden Gebäuden auch Gebäudehüllensanierungen, die GEAK-Modernisierung oder die Gesamtsanierung Minergie gefördert. Auch beim Anschluss bestehender Gebäude an Wärmenetze können Beiträge geleistet werden.

Um den administrativen Aufwand gering zu halten, sind die neuen Förderungen weitgehend an das Förderprogramm des Kantons gekoppelt. Auch für den Gesuchsteller reduziert sich damit der Aufwand für die Einreichung eines Gesuchs.

Höhere Beiträge

Weil die neu geförderten Sanierungen in der Regel mit hohem finanziellen Aufwand verbunden sind, sieht die neue Fassung des Reglements auch entsprechende Beiträge der Gemeinde vor: Diese können sich auf bis zu 30‘000 Franken belaufen. Voraussetzung ist aber, dass das Beitragsgesuch vor Beginn der jeweiligen Arbeiten eingereicht wird.

-Mitteilung der Gemeinde Weinfelden (vas)

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