Kantonale Erlasse, die am 1. Januar 2019 wirksam werden
Am 1. Januar 2019 werden im Kanton Basel-Stadt verschiedene Erlasse bzw. Anpassungen von Erlassen wirksam:
Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Nutzung des Netzes für elektrische Energie
Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel für die elektrische Energie
Verordnung über die Parkraumbewirtschaftung
Verordnung über Gebühren im Bestattungswesen
Reglement zur Anstellungsordnung
Finanzreglement über das Rechnungswesen der Einwohnergemeinde Bettingen
Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung
Reglement über die Organisation der Drei E. Gesellschaften Kleinbasels
Reglement über die Organisation der Bürgerkorporation Kleinhüningen
Verordnung über die Fachpersonen und Betriebe im Gesundheitswesen
Verordnung über die Behindertenhilfe
Verordnung zum Gesetz über die direkten Steuern
Regierungsratsbeschluss betreffend Allgemeinverbindlicherklärung von Bestimmungen des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) für das Gipsergewerbe im Kanton Basel-Stadt
Reglement für die Schulen der Gemeinden Bettingen und Riehen
Verordnung zum Gesetz über Publikationen im Kantonsblatt und über die Gesetzessammlung des Kantons Basel-Stadt
Verordnung betreffend die Zuständigkeiten
Verordnung über die Meldung von gefährdenden Personen im Rahmen eines Pilotversuchs
Kantonale Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
Verordnung über die amtliche Vermessung
Verordnung betreffend die Denkmalpflege
Bau- und Planungsverordnung
Verordnung über Grundwasserschutzzonen und Gewässerschutzbereiche
Verordnung über den Natur- und Landschaftsschutz
Verordnung betreffend den Wohnflächenanteil
Verordnung zum Waldgesetz Basel-Stadt
Beschluss des Regierungsrates betreffend die Gebühren für die Benützung der Tierkörpersammelstelle (TKS) des Veterinäramtes des Kantons Basel-Stadt
Gebührentarif der IWB Industrielle Werke Basel betreffend die Entgegennahme von Abfällen zur Verbrennung in der Kehrichtverwertungsanlage (KVA)
Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt
Gesetz betreffend Einreihung und Entlöhnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt*
Verordnung betreffend die Anstellungsbedingungen der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte und der Oberärztinnen und Oberärzte an staatlichen Spitälern und in Dienststellen der kantonalen Verwaltung*
Verordnung betreffend Verpflegung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kantons Basel-Stadt*
Verordnung über die Ausrichtung von Unterhaltszulagen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt*
Die mit * versehenen Anpassungen stehen unter dem Vorbehalt, dass der vom Grossen Rat am 19. Dezember 2018 beschlossene Verzicht auf die Verrechnung der aufgelaufenen Negativteuerung rechtskräftig wird. Die Anpassungen werden alsdann rückwirkend per 1. Januar 2019 vollzogen.
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