Parkplatzkonzept wird optimiert
Seit dem 1. Oktober 2016 ist das Flawiler Parkierungsreglement samt Gebührentarif in Kraft. Nach bald eineinhalb Jahren war es aus der Sicht des Gemeinderats angezeigt, Optimierungen zu prüfen.Der Gemeinderat schlug der Bevölkerung vier Kernmassnahmen vor und führte dazu eine öffentliche Vernehmlassung durch. Nun sind die Rückmeldungen ausgewertet. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse hat der Gemeinderat verschiedene grössere und kleinere Massnahmen beschlossen. Der Rat ist davon überzeugt, dass diese in der Bevölkerung auf breite Akzeptanz stossen.
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Der Gemeinderat hat das Parkierungsreglement mit Gebührentarif per 1. Oktober 2016 in Kraft gesetzt. Mittlerweile haben sich die Flawilerinnen und Flawiler an die Bewirtschaftung der Parkplätze gewöhnt. Die Überprüfung des vor bald eineinhalb Jahren umgesetzten Parkplatzkonzepts beziehungsweise die Prüfung von Anpassungen ist aus der Sicht des Gemeinderates nun angezeigt. Die Kernmassnahmen unterbreitete der Rat der Bevölkerung zur Stellungnahme. Der Gemeinderat freut sich über eine rege Teilnahme an der Vernehmlassung und bedankt sich für alle Rückmeldungen. Die Vernehmlassungsteilnehmenden werden eine schriftliche Antwort erhalten.
Ausdehnung der Erweiterten Blauen Zone (EBZ)
Heute erstreckt sich die EBZ auf die zentrumsnahen Sektoren 1 bis 3. Der Gemeinderat schlug vor, die EBZ auf die Sektoren 4 bis 9 und damit auf das ganze Gemeindegebiet (ohne Obere Gegend und Oberglatt) auszudehnen. Diesem Vorhaben ist aus einzelnen Quartieren Widerstand erwachsen. Deshalb wird die EBZ vorerst nur auf die Sektoren 4 und 5 sowie 7 bis 9 ausgedehnt. Die Einführung der EBZ in Sektor 6 (Gebiet südlich der Wilerstrasse, östlich der Unterstrasse und westlich der Weideggstrasse) wird bis zur Bereinigung der Einsprachen zur Tempo-30-Zone aufgeschoben. Ausserdem werden im Sektorenplan diverse Anpassungen vorgenommen. Der südliche Teil der Landbergstrasse, die Lärchenstrasse und der südliche Teil der Oberbotsbergstrasse werden vorerst aus dem Sektorenplan entlassen und somit nicht Teil der EBZ. Anderseits wird das Gebiet der Tell-, Bad- und Weidegghaldenstrasse neu dem Sektor 1 zugeschieden und damit Teil der EBZ.
Zwei Stunden Höchstparkzeit auf der Bahnhofstrasse
Die Parkplätze auf der Bahnhofstrasse sollen vor allem den Kundinnen und Kunden der Flawiler Fachgeschäfte zur Verfügung stehen und nicht durch Dauerparkier besetzt sein, selbst wenn diese die entsprechenden Parkgebühren entrichten. Fast alle Teilnehmenden der Vernehmlassung unterstützen die Absicht des Gemeinderates, die Höchstparkzeit auf der Bahnhofstrasse auf zwei Stunden zu beschränken, weshalb diese Massnahme umgesetzt wird.
-Mitteilung der Gemeinde Flawil